Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen und Verpflegungspauschbetrag

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​Am 31. Dezember 2020 wurde im Gesetzblatt die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht, durch die der Verpflegungsmehraufwand, die Kilometerpauschale und durchschnittliche Kraftstoffpreise für das Jahr 2021 geregelt sind. Die Neuregelungen finden vor allem bei Erstattung von Fahrzeugkosten mit Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern Anwendung.

 
Die Kilometerpauschale beträgt bei PKW CZK 4,40. Die Kraftstoffkosten werden folgendermaßen erstattet: CZK 27,80 je Liter Benzin 95, CZK 27,20 je Liter Diesel und CZK 5,00 je kWh Strom.
 

Der Verpflegungspauschsatz bei Dienstreisen zwischen mit einer Dauer fünf und zwölf Stunden beträgt zwischen CZK 91 und CZK 108.

 
Die höchste Verpflegungspauschale i.H.v. CZK 108 dient als Richtwert für Essensgutscheine, deren Nennwert zu 55 Prozent abziehbar ist. Essensgutscheine dürfen höchstens CZK 137 betragen, wovon der Betrag in Höhe von CZK 75,35 zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist. Aus dem Betrag wird auch die zulässige lohnsteuerfreie Verpflegungspauschale i.H.v. CZK 75,60/Schicht abgeleitet.

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