Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens mit San Marino

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von Filip Straka, Rödl & Partner Prag, und Robert Němeček
 
Am 27. Januar 2021 wurde in der Botschaft der Republik San Marino in Rom zwischen der Tschechischen Republik und der Republik San Marino das Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen so wie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und umgehung unterzeichnet

Doppelbesteuerungsabkommen sind für Wirtschafts- und Geschäftsbeziehungen jeder offenen Volkswirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung. Aktuell bestehen DBA zwischen Tschechien und weiteren 92 Staaten. 

Mit Unterzeichnung des DBA mit der Republik San Marino wurde ein wichtiger Schritt für die Erweiterung der bestehenden Doppelbesteuerung sabkommen der Tschechischen Republik unternommen. Der Ratifizierungsprozess, nach dem das neue DBA in Kraft tritt, kann nunmehr beginnen. 

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Miroslav Kocman

Tax Consultant (Tschechische Republik)

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