Zinsen nach der Abgabenordnung

PrintMailRate-it
Das Oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Zinsen gemäß § 252 der Abgabenord-nung, die vor dem 1. Januar 2015 festgesetzt wurden, höchstens über eine Verjährungsfrist von fünf Jahren erhoben werden können. Diese fünfjährige Verjährungsfrist wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, aufgehoben.

Obwohl auf den ersten Blick eine Gerichtsentscheidung vorliegt, deren Auswirkungen weit in die Vergangenheit zurückreichen, weisen wir darauf hin, dass uns zahlreiche Fälle bekannt sind (ty-pischerweise Außenprüfungen, Gerichtsverfahren oder Nachprüfungen), in denen dieses Urteil nützlich ist. Und auch unsere Mandanten werden uns sicher zustimmen, dass es einen signifikan-ten Unterschied gibt, ob die Zinsen für fünf Jahre oder einen längeren Zeitraum erhoben werden.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Partner

+420 236 1632 10

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu