Vorsteuerabzug bei Versicherung von Ausfuhrlieferungen

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​Der Koordinierungsausschuss der Generalfinanzdirektion und der Steuerberaterkammer hat den Vorsteuerabzug bei Versicherungsleistungen besprochen, die bei Ausfuhrlieferungen erbracht werden. 


Versicherungsleistungen sind generell steuerfreie sonstige Leistungen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen. Werden jedoch Versicherungsleistungen und die Gewährung und die Vermittlung von Krediten in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen erbracht, ist ein Vor-steuerabzug zulässig. 

Nach Auffassung des Koordinierungsausschusses sind Versicherungsunternehmen bei Versiche-rungsleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn als Versicherungsnehmer ein tschechischer Hersteller gilt, der die Ausfuhrlieferung ausführt. Gilt der Exporteur jedoch nicht als Versiche-rungsnehmer und Versicherer (z.B. eine Bank), steht die Versicherungsleitung in keinem unmittel-bareren Zusammenhang  mit der Ausfuhrlieferung. Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Falle zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt.  

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Ing. Klára Sauerová

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

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