Trend bestätigt: Außenprüfungen sind auch im Jahre 2020 auf Verrechnungspreise ausgerichtet

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In einem gemeinsamen Pressebericht des Finanzministeriums und der Finanzverwaltung wird über die Anzahl der auf Verrechnungspreise ausgerichteten Außenprüfungen im Jahre 2020 informiert.

Im gemeinsamen Pressebericht des Finanzministeriums und der Finanzverwaltung wurde veröffentlicht, wieviel Außenprüfungen im Jahre 2020 auf Verrechnungspreise – konzerninterne Geschäfte – ausgerichtet waren. Im Jahre 2020 wurden 249 Außenprüfungen durchgeführt, bei denen die Verrechnungspreise geprüft wurden, wobei Körperschaftsteuernachzahlungen in Höhe von Mrd. 1,4 CZK festgesetzt wurden und das zu versteuernde Einkommen von geprüften Gesellschaften um Mrd. 7,9 CZK erhöht wurde.

Aus den aktuellen sowie den für die Jahre 2014 bis 2019 veröffentlichten Zahlen ergibt sich, dass in den Jahren 2014 bis 2020 2 431 auf Verrechnungspreise ausgerichtete Außenprüfungen durchgeführt wurden. Dabei wurden Körperschaftsteuernachzahlungen in Höhe von Mrd. 4,5 CZK festgesetzt, das zu versteuernde Einkommen von geprüften Gesellschaften wurde um Mrd. 46,9 CZK erhöht (bzw. eventuelle Steuerverluste wurden um diesen Betrag vermindert).

Im Jahre 2020 wurden bei Körperschaftsteuernachzahlungen Rekordzahlen verzeichnet. Durch Erhöhung von Steuergewinnen (oder Minderung von Steuerverlusten) wurden im Jahre 2020 die dritthöchsten Steuereinnahmen erzielt. Diese Entwicklung bestätigt eine frühere Äußerung des Finanzministeriums und der Finanzverwaltung, dass Verrechnungspreise im Vordergrund stehen und priorisiert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Anzahl der auf Verrechnungspreise ausgerichteten Außenprüfungen steigt, sondern auch die Fachkenntnisse von Finanzbeamten erweitert und verbessert werden.

Darüber hinaus wurde im Pressebericht die wichtigste Verrechnungspreisregelung betont: wer Entscheidungen trifft (d.h. Funktionen wahrnimmt), muss die damit verbundenen Risiken tragen. Dies wurde im Pressenbericht an einem Beispiel erläutert. Eine Muttergesellschaft entscheidet über die Kalkulation der Verrechnungspreise ihrer Tochtergesellschaft, der Verluste entstehen. Daraus kann unserer Auffassung nach geschlussfolgert werden, dass die Finanzverwaltung vor allem auf Routinegesellschaften zielt, die Verluste aufweisen. In den nächsten Jahren werden zweifellos alle Gesellschaften, die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen durchführen, einer Außenprüfung unterzogen.

Wir betonen nochmals, dass es nach aktuellen Berichten offensichtlich ist, dass die Anzahl der Verrechnungspreise ausgerichteten Außenprüfungen steigt, wobei in den nächsten Jahren kein Trendwechsel zu erwarten ist. Im Gegenteil ist damit zu rechnen, dass dieser Trend fortgesetzt wird, wobei die Verrechnungspreise nach wie vor im Vordergrund stehen und die Verrechnungspreisprüfungen immer öfters durchgeführt werden.

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