Digitalisierung der Erbringung von notariellen Dienstleistungen vereinfacht handelsrechtliche Agenda tschechischer Unternehmen

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​Seit dem 1. September 2021 gilt in der Tschechischen Republik eine Änderung der sog. Notarsordnung, die die Erbringung notarieller Dienstleistungen erheblich verändert.


Es ist nunmehr möglich, elektronische notarielle Urkunden über handelsrechtliche Angelegenheiten aufzusetzen. Der Notar wird mit dem Beteiligten per Videokonferenz kommunizieren. Die Identifizierung des Beteiligten erfolgt entweder über einen nationalen Identifizierungs- und Authentifizierungspunkt (z. B. Bank-ID, e-Ausweis) oder über die amtlichen Register (Melderegister, Personenregister, sog. Register der Rechte und Pflichten und sog. Register der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien - RÚIAN).

Eine weitere Neuheit ist die Möglichkeit, eine Handelsgesellschaft online zu gründen (oder Änderungen in einem Unternehmen online vorzunehmen), und dies in Verbindung mit einer direkten Eintragung in das Handelsregister. Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung dar, wobei zu betonen ist, dass die Kosten für die Online-Gründung eines Unternehmens 2.500 CZK nicht überschreiten sollten.

Mitglieder der satzungsmäßigen Organe juristischer Personen können nun der amtlich beglaubigten Unterschrift Informationen über die Befugnis zur Vertretung der juristischen Person sowie über die Anzahl der Mitglieder des satzungsmäßigen Organs, die die juristische Person für eine Verpflichtung der Gesellschaft vertreten müssen, hinzufügen lassen.

Eine weitere Änderung ist die Einführung eines Registers für beglaubigte Unterschriften und einer Dokumentensammlung. Im Register der beglaubigten Unterschriften werden Daten über die Legalisierung (Überprüfung) einer handschriftlichen Unterschrift und die Anerkennung einer elektronischen Signatur als eigene Unterschrift gespeichert. In der Dokumentensammlung werden Dokumente, die durch die Umwandlung von in Papierform erstellten notariellen Urkunden in elektronische Form entstehen, sowie in elektronischer Form erstellte notarielle Urkunden erfasst und gespeichert. Anhand der Aufzeichnungen kann jeder anhand einer Seriennummer oder eines QR-Codes die Echtheit einer notariellen Urkunde und die Echtheit einer Unterschriftsprüfung überprüfen. Beide Verzeichnisse werden von der Notarkammer der Tschechischen Republik geführt.

Auf Grundlage der gegenständlichen Novelle sind die regionalen Stellen der tschechischen Notarkammer befugt, Apostillen auszustellen, und den Notaren wurde auch ausdrücklich das Recht eingeräumt, Eintragungen in das tschechische Transparenzregister bzw. Trustregister vorzunehmen.

Die Änderung nimmt Bezug auf das Gesetz über das Recht auf digitale Dienstleistungen, das den Bürgern das Recht einräumt, behördliche Angelegenheiten ausschließlich auf elektronischem Wege zu erledigen.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen voll und ganz zur Verfügung.

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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