Einkommensteuer-Änderungsgesetz

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Am 27. Juli 2021 wurde im Gesetzblatt das Gesetz Nr. 285/2021 Gbl. veröffentlicht, durch den u.a. das Einkommensteuergesetz geändert wird. Obwohl das Änderungsgesetz kurz ist, ist seine Auswirkung auf die Einkommensteuer groß.

Durch das Änderungsgesetz wird der Kinderfreibetrag für das zweie und jedes weitere Kind erhöht – der Kinderfreibetrag für das zweite Kind wurde von CZK 19.404,00 auf CZK 22.320,00 und für das dritte Kind und jedes weitere Kind von CZK 24.204,00 auf CZK 27.840,00 erhöht. Des Weiteren wurde der Schwellenwert für das monatliche Kindergeld aufgehoben.

Da der erhöhte Kinderfreibetrag nach den Übergangsbestimmungen des Änderungsgesetzes erst beim Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2021 oder bei Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2021 gewährt wird, steht die Steuervergünstigung den Arbeitnehmern erst im Jahre 2022 zu. Auch die Aufhebung des o.g. Schwellenwertes findet erst im Jahre 2022 Anwendung.

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