Outplacement als unterstützendes Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Im Januar dieses Jahres haben wir Sie über die interdisziplinäre Einbindung mehrerer Abteilungen unserer Kanzlei bei der Freisetzung von Mitarbeitern informiert. Gemeinsam mit unseren Kollegen aus der Abteilung Agenda für öffentliche Förderungen stellen wir nun ein weiteres Thema vor: Subventionen und Investitionsanreize.

Outplacement kann als eine Dienstleistung definiert werden, die eine einvernehmliche Trennung des betroffenen Mitarbeiters vom Unternehmen mit Hilfe eines erfahrenen Beraters ermöglicht. Firmenübernahmen, Konkurse, globaler Wettbewerb und der weltweite Wirtschaftsabschwung sind Gründe, warum Unternehmen Personal abbauen und entlassen.

Dies gilt heute auch für hochqualifizierte Mitarbeiter (High Potentials), da ganze Hierarchieebenen abgebaut werden. Auch junge Menschen sollten frühzeitig notwendige Erfahrungen sammeln und berücksichtigen, dass im Berufsleben alles möglich ist und Karrieren nicht immer reibungslos verlaufen. Warum aber widmen manche Arbeitgeber dem Outplacement Aufmerksamkeit und Mittel? Sie fühlen sich ihren Mitarbeitern gegenüber sozial verpflichtet, andere wollen Rechtsstreitigkeiten vermeiden, wiederum andere Arbeitgeber wollen vor allem ihren Ruf nicht schädigen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie positiv diese Dienstleistung von den betroffenen Mitarbeitern aufgenommen wird. Sie fühlen sich nicht allein und sehen, dass der Prozess der Entlassung mit einem seriösen menschlichen Ansatz umgesetzt werden kann.
Eine Outplacement ist die eine Seite der Medaille – auf der anderen Seite bietet der tschechische Staat folgende Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die Arbeitsplätze schaffen wollen:

Arbeitgeber haben durch Elemente der aktiven Beschäftigungspolitik des staatlichen Arbeitsamtes der Tschechischen Republik die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss von bis zu 15.000 CZK zur Deckung der Lohnkosten für einen geschaffenen Arbeitsplatz zu erhalten. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von höchstens 9 aufeinanderfolgenden Monaten gewährt. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von weiteren Kriterien ab, wie z. B. dem Umfang der Arbeitszeit, der gesellschaftlichen Benachteiligung des Arbeitsuchenden etc.

Die neuen Arbeitsplätze, für die Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, können in jeder juristischen oder natürlichen Person, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, geschaffen werden.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber, bei dem Elemente der aktiven Beschäftigungspolitik des staatlichen Arbeitsamtes der Tschechischen Republik zum Tragen kommen, ist zum einen die Möglichkeit der Erstattung von bis zu 85 Prozent der Kosten für die Umschulung oder Weiterbildung von Arbeitnehmern, und zum anderen ein Zuschuss in Form einer Erstattung von bis zu 100 Prozent der Lohnkosten des Arbeitnehmers für die Dauer seiner Teilnahme an Schulungsmaßnahmen.

Gefördert werden Weiterbildungsprogramme in den Bereichen Arbeitsrecht, Finanzwissen, Kommunikationsfähigkeiten und entsprechende Umschulungskurse. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zu den Reisekosten, die mit der Teilnahme an den Aktivitäten verbunden sind, sowie zu Kosten für eine Kinderbetreuung während der Dauer einer Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten.

Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Zuschüsse zu Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und eine Erstattung von Löhnen und Gehältern von Arbeitnehmern während der Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten werden im Rahmen der „Deminimis-Regelung“ oder „Gruppenfreistellungsregelung“ für öffentliche Beihilfen gewährt.

Kein Zuschuss wird einem Arbeitgeber gewährt, der Empfänger von Mitteln ist, die für denselben Zweck aus dem Staatshaushalt, aus dem Haushalt einer Gebietskörperschaft, aus europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder gegebenenfalls aus anderen EU-Programmen und -Projekten oder anderen öffentlichen Quellen bereitgestellt werden.

Darüber hinaus wird ein Zuschuss Arbeitgebern nicht gewährt, die wegen Ermöglichung von Schwarzarbeit gemäß § 5 Buchstabe e) des Beschäftigungsgesetzes der Tschechischen Republik mit einer Geldstrafe belegt wurden, und dies über den Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung.

Ein Zuschuss wird ferner einem Arbeitgeber nicht gewährt, der Steuerrückstände hat, zu dem ausstehende Zahlungen im Rahmen der öffentlichen Sozial- und Krankenversicherung und der sog. Beiträge zur staatlichen Beschäftigungspolitik erfasst werden, mit Ausnahme von Fällen, in denen eine Tilgung in Raten genehmigt wurde und sich der Arbeitgeber nicht mit der Zahlung in Verzug befindet. Gleiches gilt für Steuerrückstände gegenüber den Zollbehörden im gesamten Gebiet der Tschechischen Republik.


Kontakt

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Alena Spilková

Unternehmensberaterin (Tschechische Republik)

Associate Partner

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