Bemessungsgrenze für die Anwendung des progressiven Steuersatzes in 2022

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​Durch eine neue Verordnung wurden Angaben veröffentlicht, nach denen u.a. das einkommensteuerlich relevante Durchschnittsgehalt ermittelt wird. 


Das Durchschnittsgehalt beeinflusst die Bemessungsgrenze, nach deren Überschreitung die Einkünfte dem progressiven Steuersatz unterliegen. Einkünfte, die 1 867 728,00 CZK übersteigen, unterliegen im Jahr 2022 dem Steuersatz von 23 Prozent. Im Jahr 2021 betrug diese Bemessungsgrenze 1.701.168,00 CZK, im Jahr 2020 dann 1.672.080,00 CZK. Der Anstieg zwischen den Jahren 2021 und 2022 ist erheblich und spiegelt die aktuelle Entwicklung von Löhnen und Gehältern wider. 

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Ing. Martina Šotníková

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