Neue Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise in Deutschland

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Die deutsche Finanzverwaltung hat im Juli neue Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise veröffentlicht, in denen auch deren Auslegung für deutsche Unternehmen geregelt ist. Da die Geschäfte zwischen tschechischen und deutschen Unternehmen intensiv sind, sind diese Verrechnungsgrundsätze nicht nur für deutsche, sondern auch für tschechische Steuerpflichtige von Bedeutung. 

Wie die Bezeichnung des BMF-Schreibens „Verwaltungsgrundsätze“ besagt, sind diese Grundsätze für die Besteuerung von Einkünften bestimmt, die deutsche Unternehmen im Ausland erzielen. Ihr Ziel ist offensichtlich – Erhöhung von Steuereinnahmen durch eine Korrektur von ausländischen Einkünften nach dem Fremdvergleichsgrundsatz.  

Die Verwaltungsgrundsätze verstehen den Fremdvergleichsgrundsatz im Sinne des OECD- Musterabkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wird dieser Grundsatz verletzt, kann eine Korrektur von Einkünften deutscher Unternehmen erfolgen. Da nach den Verwaltungsgrundsätzen für die Prüfung von Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen und verbundenen Unternehmen nicht nur die Verrechnungspreise, sondern die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnisse maßgebend sind, kann erwartet werden, dass neben den Verträgen auch das Verhalten von verbundenen Unternehmen einer detaillierten Prüfung unterzogen wird. Für tschechische Gesellschaften wird es wahrscheinlich bedeuten, dass Verträge und Local Files präzise zu erstellen sind. Da sich die Zusammenarbeit zwischen der tschechischen und der deutschen Finanzverwaltung verbessert hat, können die bei einer Außenprüfung in Deutschland gewonnenen Informationen Unterlagen mit der tschechischen Finanzverwaltung ausgetauscht werden. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass in den letzten Jahren oft gemeinsame Außenprüfungen in beiden Staaten durchgeführt wurden bzw. durch die Finanzverwaltung des anderen Staates nach Ergebnissen einer Außenprüfung in einem Staat über ein Auskunftsersuchen im anderen Staat entschieden wurde. Daher ist darauf zu achten, dass alle abgegebenen Nachweise und Aufklärungen konsistent sind. Auch tschechische Gesellschaften sind nunmehr daran interessiert, dass ihre deutschen Muttergesellschaften solche Nachweise erbringen, durch welche sie nicht benachteiligt werden. Selbstverständlich ist auch die Aussagekraft der von den tschechischen Unternehmen bei Außenprüfungen erbrachten Nachweise von großer Bedeutung. Es ist äußert wichtig, dass den Finanzämtern in beiden Staaten einheitliche Auskünfte erteilt werden. 

Die Verwaltungsgrundsätze definieren des Weiteren nahestehende Personen. Dieser Begriff wurde erweitert – nahestehende Personen liegen nicht nur bei einer Verflechtung durch beherrschenden Einfluss, sondern auch dann vor, wenn eigenes Interesse an der Erzielung der Einkünfte eines anderen besteht. Dies bedeutet de facto, dass der Fremdvergleichsgrundsatz in Deutschland auch auf Geschäftsbeziehungen zwischen nicht nahestehenden Personen angewandt werden kann, die nicht marküblich sind. Analog wird dieser Grundsatz durch das tschechische Einkommensteuergesetz geregelt - nahestehende Personen sind auch diejenigen, bei denen die Verflechtung künstlich erzielt wurde. Als nahestehende Personen gelten auch Betriebstätten deutscher Gründer in anderen Staaten. 

Die Verrechnungspreise werden nach deutschen Verwaltungsgrundsätzen nach allen bekannten, allgemein angewandten Methoden ermittelt. Bei der Preisfestsetzung sind in Tschechien keine grundsätzlichen Änderungen zu erwarten. Es ist jedoch zu betonen, dass für die Ermittlung von Betriebsergebnissen für die Festsetzung einer marktüblichen Rentabilität auf Vergleichbarkeitsanalysen nach der OECD-Verrechnungspreisleitlinie verwiesen wird. Auch nach deutschen Verwaltungsgrundsätzen müssen alle wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Es ist zu prüfen, ob bei Ermittlung von Betriebsergebnissen auch auf den ersten Blick betriebsfremde Erträge und Aufwendungen wie Aufwands-, Ertragszinsen oder Kurzdifferenzen zu berücksichtigen sind. Auch bei Außenprüfungen durch tschechische Finanzbehörden wird nun unter Berücksichtigung der neuen deutschen Verwaltungsgrundsätze sicherlich immer öfter diskutiert, aus welchen Bestandteilen sich das Betriebsergebnis zusammensetzen soll. 
Für tschechische Gesellschaften sind auch Vorschriften für verlustbringende Geschäftsaktivitäten von Konzernunternehmen wichtig. Die deutschen Verwaltungsgrundsätze verweisen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinie und weisen explizit darauf hin, dass Verluste von Unternehmen von davon profitierenden Unternehmen auszugleichen sind (selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass diese Profite tatsächlich bestehen). 

Routineunternehmen, die ihre Risiken nur in geringem Umfang steuern können, da die in hohem Umfang durch die Unternehmensgruppe geleitet werden, sollten nachhaltige Gewinne erzielen. Nach Verwaltungsgrundsätzen sollen Routineunternehmen keine länger andauernde Verlustperiode hinnehmen, ohne einen angemessenen Gesamtgewinn innerhalb von fünf Jahren zu erwarten.  Es ist unsicher, ob die tschechische Finanzverwaltung diese Regel übernimmt. 

Die Verwaltungsgrundsätze regeln des Weiteren Routinedienstleistungen mit geringer Wertschöpfung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe. Sie verweisen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinie und erläutern an Beispielen die durch diese Leitlinie definierten Routinedienstleistungen. Nach Verwaltungsgrundsätzen sind Entgelte grundsätzlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln. Ein Kostenaufschlag von fünf Prozent wird als fremdüblich angesehen. 
Da immaterielle Werte ein aktuelles Thema sind, erläutern die Verwaltungsgrundsätze auch Übertragung oder Überlassung von immateriellen Werten zwischen nahestehenden Personen. Für die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Werten nach übernommenen Funktionen und  Risiken wird empfohlen, DEMPE-Funktionen zu prüfen. Des Weiteren ist zu beurteilen, welche Gesellschaften über die erforderlichen Mittel verfügen, wobei u.a. zu prüfen ist, ob konzerninterne Darlehen wirtschaftlich begründet sind. 
Da der Liefer- und Leistungsaustausch zwischen deutschen und tschechischen Gesellschaften umfangreich ist, sollten die Bedeutung der neuen deutschen Verwaltungsgrundsätze und deren Auswirkungen auf tschechische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit deutschen Geschäftspartnern haben, nicht unterschätzt werden. Unsere TP-Spezialisten sind gerne bereit, Sie bei der Prüfung der Auswirkungen der Verwaltungsgrundsätze auf Ihre Geschäftstätigkeit zu unterstützen.

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