Erhöhung des Mindestlohnes im Jahre 2022

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Ab Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf CZK 16 200,00 erhöht (im Jahre 2021 betrug er CZK 15 200,00). Der Mindestlohn wirkt sich bei Steuerpflichtigen u.a. auf folgende Freibeträge aus:
  • Das Kindergartengeld beträgt im Jahr 2022 bis zu CZK 16.200,00. 
  • Das monatliche Kindergeld ist auf CZK 8.100,00 beschränkt. Es kann den Steuerpflichtigen gewährt werden, deren jährliches Arbeitseinkommen im Jahre 2022 mindestens CZK 97.200,00 beträgt.  



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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

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