Schreiben der Generalfinanzdirektion über die Anwendung des Steuersatzes für Kontaktlinsen seit dem 1. Januar 2022

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Um den umstrittenen Umsatzsteuersatz für Kontaktlinsen zu klären, wurde von der Generalfinanzdirektion ein Schreiben erlassen, das den anzuwendenden Steuersatz seit dem 1. Januar 2022 regelt. 

Nach der mehrmals geänderten Fassung der Anlage 3 des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung, welche die Einstufung der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Medizinprodukte regelt, und der mehrmals geänderten Fassung der Anlage 3 des Umsatzsteuergesetzes (Liste der dem ersten ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände) zählen die Kontaktlinsen nicht zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Medizinprodukten, die in der Tabelle 1 und im Abschnitt C dieser Anlage definiert sind. Nach dem Gemeinsamen Zolltarif der EU sowie der Anlage 3 des Umsatzsteuergesetzes ist der ermäßigte Steuersatz jedoch möglich, wenn die Kontaktlinsen nach gesetzlichen Regelungen als Medizinprodukte zu betrachten sind.

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Ing. Klára Sauerová

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