Aktueller Stand der Novellierung des tschechischen Urheberrechtsgesetzes

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​Gemäß der europäischen Richtlinie Nr. 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (EU-Urheberrechtsrichtlinie) waren die Tschechische Republik und alle anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 7. Juni 2021 in ihr Rechtssystem umzusetzen. Die Tschechische Republik hat diese Frist nicht eingehalten. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und was können wir von den neuen Rechtsvorschriften erwarten?


Aktueller Stand der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in tschechisches Recht

Die Bemühungen der vorherigen Regierung der Tschechischen Republik, die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie voranzutreiben, waren nicht von Erfolg gekrönt. Immerhin gelang es der Regierung im November 2021, der Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes  vorzulegen, der die Umsetzung der EU-Richtlinie berücksichtigt.

Die Tschechische Republik hat die Frist für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die am 7. Juni 2021 ablief, nicht eingehalten. Der Gesetzgebungsprozess läuft jedoch.

Die Abgeordnetenkammer hat diesen Vorschlag im März 2022 gebilligt, und es ist nun Aufgabe des Parlamentsausschusses für Wissenschaft, Bildung, Kultur, Jugend und Sport, den Gesetzentwurf zu verhandeln und zu kommentieren. Zu dem neuen Gesetz liegen diverse Änderungsanträge vor und es ist daher noch offen, wie das geänderte Gesetz in der finalen Fassung aussehen wird. Nähere Informationen könnten im Juni 2022 bekannt gegeben werden.

Was soll die Änderung des Urheberrechtsgesetzes bringen?

Das Urheberrecht steht vor mehreren Änderungen. Zu den wichtigsten gehört unter anderem die Einführung neuer Verpflichtungen für Anbieter von Dienstleistungen für das Teilen von Online-Inhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass sog. Anbieter von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft  verpflichtet sein werden, den Urhebern von übernommenen Inhalten Lizenzgebühren zu zahlen. Diese Änderung soll eine ordnungsgemäße Lizenzierung von Rechten im Internet gewährleisten und den Urhebern einen besseren Schutz ihrer Werke bieten. Es ist inzwischen üblich, dass Inhalte anderer Autoren übernommen und z.B. für eine Verlinkung mit eigener Werbung (oder für eine andere Monetarisierung) verwendet werden, ohne dass die Autoren für diese Nutzung ihrer Werke eine Vergütung erhalten. Aus der vorgeschlagenen Änderung des Urheberrechtsgesetzes geht jedoch nicht klar hervor, wie die Verhandlungen zwischen den betroffenen Rechtsträgern über die Höhe der Lizenzgebühren in Zukunft aussehen sollen, und es steht zu erwarten, dass dieses Thema Gegenstand weiterer Diskussionen sein wird. 

Eine weitere interessante Änderung ist die Ausweitung der Arten an gesetzlichen Lizenzen. Es wird eine gesetzliche Lizenz für Karikaturen, Parodien und Nachahmungen , für den digitalen Unterricht  oder für die Vervielfältigung von Werken zum Zwecke der automatisierten Text- und Datenanalyse  (Text- und Data-Mining) geben.

Es stehen aber noch viele weitere Änderungen an. Bei jedweden Fragen zum gegenständlichen Thema wenden Sie sich bitte an uns – wir geben Ihnen gern einen umfassenden Überblick darüber, welche urheberrechtlichen Änderungen Sie und Ihr Unternehmen betreffen werden.

Kontakt

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JUDr. Lucie Brostíková, BA

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Senior Associate

+420 2361 637 20

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