Förderung der emissionsarmen Mobilität

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Am 1. Juli 2022 tritt das Gesetz über die Förderung der emissionsarmen Mobilität in Kraft. Durch Überlassung von emissionsarmen Dienstwagen an Arbeitnehmer auch für Privatfahrten werden von Arbeitnehmern steuerliche Vorteile erzielt. Darüber hinaus wird die steuerrechtliche Abschreibungsdauer von Ladestationen / Wallboxen verkürzt. 

Emissionsarme Fahrzeuge, die zur Nutzung für Dienst- und Privatfahrten überlassen werden

Werden an Arbeitnehmer emissionsarme Dienstwagen zur Nutzung auch für Privatfahrten überlasen, ist statt der 1-Prozent-Regelung die 0,5-Prozent-Regelung anzuwenden.

Emissionsarmes Fahrzeuge sind Straßenfahrzeuge der Klassen M1, M2 oder N1, die im realen Betrieb nach dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) in aktueller Fassung den CO2-Emissionsgrenzwert von 50 g/km und 80 % der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe nicht überschreiten. 

Werden in einem Monat mehrere Fahrzeuge genutzt, wird der geldwerte Vorteil folgendermaßen ermittelt: 

Werden einem Arbeitnehmer in einem Monat mehrere Dienstwagen, darunter auch ein emissionsarmes Fahrzeug, nacheinander überlassen, ist für die Ermittlung des geldwerten Vorteiles das teuerste Fahrzeug maßgebend. Ist das teuerste Fahrzeug emissionsarm, wird das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers um 0,5%-ige Anschaffungskosten dieses emissionsarmen Fahrzeugs erhöht. Ist am teuersten ein nicht emissionsarmes Fahrzeug, ist die 1%-Regelung anzuwenden. 

Dies gilt auch für den Fall, dass dem Arbeitnehmer in einem Monat mehrere nicht emissionsarme und mehrere emissionsarme Fahrzeuge nacheinander überlassen werden. In diesem Fall ergibt sich der geldwerte Vorteil aus dem Fahrzeug mit höchsten Anschaffungskosten. Diese Methode gilt auch für den Fall, dass beide Fahrzeugkategorien abwechselnd genutzt werden.

Bei Nutzung von mehreren emissionsarmen sowie mehreren nicht emissionsarmen Fahrzeugen, die dem Arbeitnehmer in einem Monat parallel überlassen werden, erfolgt die Berechnung in zwei Schritten. Im ersten Schritt sind der geldwerte Vorteil aus emissionsarmen Fahrzeugen und der geldwerte Vorteil aus nicht emissionsarmen Fahrzeugen zu ermitteln. In beiden Fällen werden die Anschaffungskosten der Fahrzeuge je nach Kategorie mit 0,5 % bzw. 1 % multipliziert. Diese Beträge werden anschließend addiert, die Summe stellt den geldwerten Vorteil für den jeweiligen Monat dar. 

Das Änderungsgesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft 

Die neue Methode für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist bereits im Veranlagungszeitraum 2022 an¬zuwenden. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Ermittlung der einzubehaltenden Lohnsteuer für einzelne Kalendermonate des Jahres 2022 vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (d.h. Lohnabrechnung für den Zeitraum von Januar bis Juni 2022) ist weiterhin von der 1%-igen Regelung auszugehen. 

Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2022 wird das Änderungsgesetz, d.h. die 0,5 %-Regelung für emissionsarme Fahrzeuge, erst beim Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2022, bzw. bei Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 berücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht für Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von Januar bis Juni 2022 nicht nachträglich ermäßigt. 

Verkürzung der steuerrechtlichen Abschreibungsdauer auf Ladestationen / Wallboxen 

Durch das Änderungsgesetz wird eine Verkürzung der Abschreibungsdauer von Ladestationen / Wallboxen von zehn auf fünf Jahre eingeführt, wobei die Ladestationen nicht mehr in der steuerrechtlichen dritten, sondern in der steuerrechtlichen zweiten Abschreibungsgruppe abzuschreiben sind. Die Verkürzung gilt für Ladestationen, die nach dem 01. Juli 2022 erworben werden. Bei den vor diesem Zeitpunkt erworbenen Ladestationen besteht das Wahlrecht für die zweite Abschreibungsgruppe.

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

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