Regierungsentwurf für die Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge

PrintMailRate-it

​Als Maßnahme zur Überbrückung der Energiekrise und gegen Auswirkungen der steigenden Preise hat die Re¬gierung ein Familienpaket entworfen. Dabei sollen flexible Arbeitszeiten durch Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge unterstützt werden. Als flexibel gelten Arbeitszeiten mit einer wöchentlichen Dauer von acht bis 30 Stunden bzw. bis zu 138 Stunden monatlich. Es wird auch geprüft, ob der durchschnittliche Stundensatz, der für den Anspruch auf herabgesetzte Sozialversicherungsbeiträge maßgebend ist, nicht überschritten wird. 


Die Herabsetzung beträgt 5 % der Beitragsbemessungsgrenze und ist für folgende Arbeitnehmergruppen bestimmt: 
  • Personen nach Vollendung des 55 Lebensjahres  
  • Personen, die ein Kind unter zehn Jahren betreuen 
  • Personen, die eine nahe stehende, pflegebedürftige Person unter zehn Jahren betreuen
  • Studenten von Mittel- und Hochschulen 
  • Teilnehmer von Umschulungskursen
  • Behinderte Personen  
  • Personen unter 21 Jahren

Es muss im Voraus gemeldet werden, dass herangesetzte Beitragszahlungen geleistet werden. Die Herabsetzung erfolgt für jeweilige Monate und muss von Arbeitgebern gesondert aufgezeichnet werden.  

Der Gesetzentwurf sollte innerhalb von sechs Monaten nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.

Kontakt

Contact Person Picture

Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu