Whistleblowing! Es ist Zeit, Ihr Unternehmen aufzustellen

PrintMailRate-it


Seit Ende April dieses Jahres läuft in der Tschechischen Republik ein Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern, mit dem in Tschechien die Anforderungen der europäischen Whistleblowing-Richtlinie von 2019 umgesetzt werden sollen. Nach Prüfung durch die tschechische Regierung wird der Entwurf dieses bahnbrechenden Gesetzes voraussichtlich in Kürze dem Parlament der Tschechischen Republik zur Debatte und Verabschiedung vorgelegt werden, so dass das neue Gesetz wohl zum 1. Juli 2023 in Kraft treten wird.


Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern

Die Tschechische Republik liegt bei der Verabschiedung umfassender Rechtsvorschriften zum internen Whistleblowing und zum Schutz von Hinweisgebern erheblich hinter dem ursprünglichen Zeitplan – die entsprechenden europäischen Vorschriften sollten spätestens zum 17. Dezember 2021 umgesetzt worden sein. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wird es künftig möglich sein, Verstöße über mehrere „Kanäle“ zu melden, wobei ein internes Whistleblowing-System bzw. Hinweisgebersystem die wichtigste Rolle spielen wird. Zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems sind laut dem gegenständlichen Gesetzentwurf ausgewählte Rechtsträger verpflichtet. Aus Sicht der Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Verpflichtung unter anderem jedem Arbeitgeber auferlegt wird, der im Schnitt mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

Im Rahmen des internen Hinweisgebersystems muss das verpflichtete Unternehmen die Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Pflichten sicherstellen. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtung, eine zuständige Person zu benennen, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer Meldung und der Beurteilung ihrer Begründetheit wahrnimmt, ferner die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass organisatorische Vorkehrungen für die Meldung von Verstößen getroffen werden, und die Verpflichtung, den Hinweisgeber über den Verlauf und die Ergebnisse der Beurteilung der Begründetheit seines Hinweises durch die zuständige Person zu informieren.

Mit Verstößen gegen Verpflichtungen laut dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ist eine Haftung für im Gesetz verankerte Vergehen verbunden. Für Vergehen des verpflichteten Unternehmens können in den schwersten Fällen Geldstrafen von bis zu 1 Mio. CZK oder 5 % des Nettoumsatzes verhängt werden.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Einführung eines internen Hinweisgebersystems vor

Auch wenn es jetzt den Anschein haben mag, dass das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern erst in relativ ferner Zukunft in Kraft treten wird, ist dem keinesfalls so, und es ist bereits jetzt höchste Zeit, sich auf die anstehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einführung eines internen Hinweisgebersystems und dem Schutz von Hinweisgebern vorzubereiten.
Der Grund liegt darin, dass die Einführung eines internen Hinweisgebersystems mit einer Reihe von rechtlichen, organisatorischen und technischen Fragen und Aufgaben verbunden ist, die rechtzeitig geplant und abgesichert werden müssen. In dieser Hinsicht ist insbesondere die Frage zu klären, wie das interne Hinweisgebersystem konzipiert wird, d. h. wie die Mittel und Methoden einer Meldung eingerichtet werden (technologische Plattform, sicherer E-Mail-Account usw.), wie die Tätigkeit der zuständigen Person organisatorisch und technisch sichergestellt wird und wie Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt werden.


Kontakt

Contact Person Picture

JUDr. Pavel Koukal

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 2637 10

Anfrage senden

Deutschland Weltweit Search Menu