In der Tschechischen Republik tritt bald eine neue „Button-Regelung“ in Kraft - Was Händler beachten müssen

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Diese Neuregelung des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des tschechischen Verbraucherschutzgesetzes wird zweifellos erhebliche praktische Auswirkungen auf die Tätigkeit von Unternehmern haben, die E-Shops für Verbraucher betreiben oder Waren im stationären Handel an Verbraucher verkaufen. Aber wussten Sie, dass die neue Regelung auch die Beziehungen zwischen den Unternehmern selbst direkt beeinflussen kann? Da die Novelle derzeit im Senat des Parlamentes der Tschechischen Republik verhandelt wird, ist damit zu rechnen, dass sie bereits Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten wird. Mit welchen Änderungen außer des „Buttons“ müssen Unternehmer rechnen?

Das neue „Button“-Gesetz bringt vor allem im B2C-Bereich (d.h. in den Beziehungen zwischen Unternehmer und Verbraucher) weitreichende Änderungen mit sich. Für Unternehmer bedeutet dies insbesondere, dass sie ihre Prozesse anpassen, ihre Geschäftsbedingungen überprüfen, ihre E-Shops technisch umstellen müssen und vieles mehr. Aus dieser neuen Regelung ergeben sich außerdem diverse neue Verstöße, und die Geldbußen, die für diese Verstöße (einschließlich der bereits bestehenden) verhängt werden können, werden teilweise auf bis zu 5 Millionen CZK erhöht.

Zur besseren Übersicht führen wir eine kurze Zusammenstellung über die wichtigsten Änderungen an, in der wir auch auf mögliche Auswirkungen auf B2B-Beziehungen hinweisen.

​GRUNDLEGENDE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN BUTTON-REGELUNG (B2C)
​AUSWIRKUNGEN INSBESONDERE AUF
​INFORMATIONSPFLICHTEN EINES E-SHOP-BETREIBERS: 
  • Die Verpflichtung, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einige zusätzliche Kontaktangaben zu ergänzen 
  • Die Verpflichtung, eine Zusammenfassung der Bestellung zusammen mit den AGB im Dateiformat .pdf an die E-Mail-Adresse des Kunden zu senden 
  • Die Verpflichtung, den Kunden über etwaige Preispersonalisierung zu informieren 
  • Neue Regeln für einen Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen
​E-SHOPS
​REKLAMATIONSVERFAHREN: 
  • Verlängerung der Frist, innerhalb derer bei Auftreten eines Mangels gilt, dass die Ware bereits bei der Lieferung mangelhaft war, von 6 auf 12 Monate
  • Neuregelung der Rechte des Käufers aus der Gewährleistung und der Beschaffenheitsgarantie
  • Die Verpflichtung zur Ausstellung verschiedener Bescheinigungen im Rahmen des Reklamationsverfahrens
​E-SHOPS
STATIONÄRER HANDEL
​FESTLEGUNG UND MITTEILUNG VON RABATTEN
  • Die Verpflichtung, bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Rabattaktion zugrunde zu legen und den Kunden darüber zu informieren. Dies kann sich auch auf die Lieferantenbeziehungen (B2B) auswirken.
​​E-SHOPS
STATIONÄRER HANDEL
​KOMMUNIKATION VON VERIFIZIERTEN BEWERTUNGEN
  • E-Shops müssen nachweisen können, dass die Bewertungen von Verbrauchern tatsächlich von Kunden stammen, die den jeweiligen Artikel gekauft haben. 

​​E-SHOPS
​NEUE REGELUNG DES BESTELLVORGANGS
  • Neue Regelungen für die obligatorische Bereitstellung bestimmter Informationen in verschiedenen Phasen des Bestellvorgangs
  • Die Pflicht zur Einführung einer Schaltfläche (eines Buttons) mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen Formulierung, die den Kunden eindeutig zur Zahlung verpflichtet
​​E-SHOPS
​NEUREGELUNG VON MISSBRÄUCHLICHEN VEREINBARUNGEN UND IRREFÜHRENDEN GESCHÄFTSPRAKTIKEN
  • Definierung neuer Arten von missbräuchlichen Vereinbarungen und irreführenden Geschäftspraktiken gegenüber dem Verbraucher
  • Der Verbraucher ist bei Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik berechtigt, innerhalb von 90 Tagen vom Vertrag zurückzutreten
​​​E-SHOPS
STATIONÄRER HANDEL
​HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR WERBEAUSSAGEN UND MÄNGEL
  • Haftung gegenüber dem Käufer auch für die Tatsache, dass die Ware Eigenschaften aufweist, die der Käufer billigerweise erwarten kann, auch im Verhältnis zu den Werbeaussagen des Verkäufers oder anderer Personen in der Vertragskette (B2B)
  • Neue Regeln für das Rückgriffsrecht auf jede Person in der Vertragskette bei Mängeln an der Ware (B2B)
​​​E-SHOPS
STATIONÄRER HANDEL
​WEITERE ÄNDERUNGEN
  • Neuregelung der Fälligkeit der Preise für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf einen besseren Gläubigerschutz (B2B)
​B2B


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