Ein weiterer grundlegender Schritt bei der Einführung eines weiteren Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes

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Das vom tschechischen Finanzministerium erstellte Entwurf des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes ist am 26.10.2022 ins interministerielle Stellungnahmeverfahren gegangen. Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz, das auch eine neue Struktur und einen neuen Umfang der Durchführungsverordnung mit sich bringt, sollte bereits am 01. Januar 2024 in Kraft treten.

Das interministerielle Stellungnahmeverfahren ermöglicht der öffentlichen Verwaltung, der Fachöffentlichkeit (z. B. der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik oder den Universitäten) oder direkt den einzelnen Bürgern oder Unternehmen, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Das Stellungnahmeverfahren ist de facto die letzte Möglichkeit, an der Erstellung eines völlig neuen Rechnungslegungsgesetzes „mitzuwirken". Obwohl das Gesetz selbst im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einige Änderungen erfahren kann, sind die wichtigsten Neuerungen, die es mit sich bringt, bereits offensichtlich, Eingriffe in die Gesetzkonzeption sind eher unwahrscheinlich (an der Vorbereitung des neuen Rechnungslegungsgesetztes beteiligen sich nämlich seit langem alle Mitglieder des Tschechischen Instituts für Buchhalter, d.h. die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik, die Steuerprüferkammer der Tschechischen Republik, der Verband der Buchhalter der Tschechischen Republik und die Fakultät für Finanz- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität in Prag).

Die  Entwicklung des neuen Rechnungslegungsgesetztes steht seit langem im Fokus unserer Wirtschafts¬prüfer, Steuerberater und Buchhalter. Seit mehr als fünf Jahren verfolgen unsere Experten die einzelnen Vorschläge und machen sich mit vorgelegten Unterlagen vertraut (inhaltliches Gesetzeskonzept, Entwurf der Bestimmungen etc.). Soll man sich im neuen Rechnungslegungs-Änderungsgesetz solide orientieren und die Änderungen und ihre Zusammenhänge gut verstehen, sind viele Stunden und ein Verständnis der Konzepte, auf denen das Änderungsgesetz beruht, erforderlich. Interessiert Sie, welche Bereiche die vorgeschlagenen Änderungen betreffen?  Zu den geänderten Bereichen gehören u.a.:

  • neue handels- und steuerrechtliche Definierung der Modernisierung,
  • Buchführung in EUR (und in anderen Währungen),
  • Definition des „Zeitwertes“,
  • neue inhaltliche Abgrenzung von Verpflichtungen (Rückstellungen),
  • Änderung von Größenklassen für Muttergesellschaften
  • und zahlreiche weitere, nicht weniger interessante Neuregelungen.

Der Gesetzentwurf und die zusammenhängenden Unterlagen können auf der Webseite des Finanzministeriums der Tschechischen Republik heruntergeladen werden:

Wenn das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz verabschiedet wird und gesetzliche Änderungen feststehen, veranstalten wir für Sie selbstverständlich Webinare und Schulungen.


Kontakt

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Ing. Ladislav Čížek

Auditor (Tschechische Rep.)

Manager

+420 236 1633 15

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