Einführung der Übergewinnsteuer

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Wegen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise plant die tschechische Regierung, die Übergewinnsteuer (windfall tax) einzuführen, um die Staatseinnahmen zu erhöhen.

Die Abgeordneten haben über das Steuerreformgesetz, das auch die Übergewinnsteuer enthält, bereits abgestimmt. Dem Steuerreformgesetz muss nunmehr der Senat zustimmen. Die Einführung der Übergewinnsteuer ist für die Veranlagungszeiträume 2023, 2024 und 2025 geplant, von der früher geplanten rückwirkenden Anwendung bereits im Jahr 2022 wurde abgesehen. Es ist jedoch wichtig, dass die Steuervorauszahlungen für die Übergewinnsteuer schon ab der zweiten Hälfte des Jahres 2023 geleistet werden sollen.

Wer muss die Übergewinnsteuer zahlen?

Die Übergewinnsteuer soll von Unternehmen bezahlt werden, deren Geschäftstätigkeit vor allem in folgen¬den Branchen ausgeübt wird: Strom- und Gaserzeugung und -versorgung, Bankwesen, Gewinnung fossiler Brennstoffe und Herstellung und Vertrieb von Erdöl- und Kokserzeugnissen.

Im Bankensektor soll die Übergewinnsteuer nach den im Jahr 2021 erzielten Nettozinserträgen bezahlt werden, die auf Mrd. 6 CZK festgelegt wurden. Bei Energieerzeugern und -versorgern (z. B. bei Stromversorgungsunternehmen) ist der Umsatz der ganzen Holding für das Jahr 2021 maßgeblich. Wurde aus diesen Leistungen ein Holding-Umsatz von mindestens Mrd. 2 CZK erzielt, sind die Energieerzeuger und -versorger verpflichtet, die Übergewinnsteuer zu bezahlen. Gleichzeitig müssen jedoch Unternehmen aus beiden Branchen steuerpflichtige, der Übergewinnsteuer unterliegende Einkünfte von mindestens Mio. 50 CZK erzielen.

Andere Unternehmen, die in den Branchen Petrochemie, Kokerei und Gewinnung fossiler Brennstoffe tätig sind, müssen aus ihrer maßgeblichen Geschäftstätigkeit einen Umsatz i.H.v. mindestens Mio. 50 CZK erzielen. Gleichzeitig müssen auf Einkünfte aus dieser Geschäftstätigkeit mindestens 25 % des Nettoumsatzes des Vorjahres entfallen. Durch Entscheidung über diesen Schwellenwert werden der Übergewinnsteuer nicht kleine Unternehmen unterliegen, deren Einkünfte aus der betroffenen Geschäftstätigkeit nur gering sind.

Steuerermittlung

Für die Ermittlung der Übergewinnsteuer ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern nur der Übergewinn ausschlaggebend. Als Übergewinn gilt die Differenz zwischen dem zu versteuernden Einkommen im aktuellen Veranlagungszeitraum und dem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2021, wobei dieser Durchschnitt noch um die Toleranzspanne von 20 Prozent erhöht wird. Das zu versteuernde Einkommen über dieses erhöhte durchschnittliche zu versteuernde Einkommen hinaus wird einem Steuersatz von 60 % unterliegen.

Das Ziel der Übergewinnsteuer ist es, nur Übergewinne zu besteuern, die aufgrund der Energiekrise erzielt wurden.

Sollte Ihre Gesellschaft Kriterien für die Erhebung der Übergewinnsteuer erfüllen, sind wir gerne bereit, Ihnen detaillierte Auskünfte zu erteilen. 

Kontakt

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Ing. Michael Pleva

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 32

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