Elektronische Bargeldgeschäftsmeldungen

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​Eine weitere erwartete positive Nachricht ist die Abschaffung der elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen, die nunmehr auf freiwilliger Basis abgegeben werden können. Die Abgeordneten haben über die Ab¬schaffung der Bargeldgeschäftsmeldungen bereits abgestimmt. Der geänderten Regelung muss noch der Senat zustimmen, das Änderungsgesetz muss dann vom Präsidenten unterzeichnet werden.

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Ing. Martina Šotníková

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