Neues aus den Bereichen Digitalisierung und Urheberrecht

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Zum neuen Jahr trat in der Tschechischen Republik die sog. „Button-Regelung“ des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Verbraucherschutzgesetzes in Kraft, aber auch in den Bereichen Digitales und Urheberrechte tut sich einiges.

DATA BOXES VERPFLICHTEND FÜR WEITERE PERSONEN


Seit dem 1. Januar 2023 werden automatisch und sukzessive elektronische Briefkästen (Data Boxes) für alle juristischen Personen und alle natürlichen Person (Unternehmer) eingerichtet, die über eine entsprechende Identifikationsnummer (IČO) verfügen. Die elektronischen Briefkästen ermöglichen eine Zustellung von Nachrichten nicht nur von staatlichen und öffentlichen Stellen (diese Funktion kann nicht abgeschaltet werden), sondern auch von privatrechtlichen Subjekten (ein Zugang von diesen kann gegebenenfalls deaktiviert werden). Bei beiden Nachrichtentypen gilt mit dem Zeitpunkt des Einloggens in den Briefkasten durch den Nutzer oder nach 10 Tagen ab Zustellung der Nachricht in den elektronischen Briefkasten die Fiktion einer Zustellung. Falls Sie also einem Schuldner eine Zahlungsaufforderung zusenden möchten, sollten Sie zunächst kontrollieren, ob ihm eine solche Nachricht auch tatsächlich in den elektronischen Briefkasten zugestellt werden kann.

E-FBL – DIGITALISIERUNG IM TRANSPORTWESEN


Speditionsunternehmen werden sich auch für die neuesten Informationen von der FIATA (International Federation of Freight Forwarders Associations) interessieren, die für ihre Mitglieder die Möglichkeit geschaffen hat, papierlose Frachtbriefe (FIATA Bill of Lading - eFBL) in einem sicheren digitalen Format auf Basis der Blockchain-Technologie zu verwenden. Wir bereiten weitere Informationen vor, da die Verwendung dieser eFBL im tschechischen Rechtssystem ihre Besonderheiten hat.

NOVELLE DES URHEBERGESETZES UND ÄNDERUNGEN BEI DER REGELUNG VON LIZENZEN IM BÜRGERLICHEN GESETZBUCH DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK


Ist Ihnen aufgefallen, dass Google bei der Suche nach einem Artikel aus elektronischen Periodika nicht mehr einen Auszug des Textes anzeigt, sondern mehr oder weniger nur den Titel? Grund dafür ist eine Novelle des tschechischen Urheberrechtsgesetzes, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat: Anbieter von Online-Diensten müssten nämlich den Herausgebern von Druckerzeugnissen eine angemessene Vergütung für die Nutzung eines Artikels oder eines Teils eines Artikels zahlen.

Darüber hinaus werden in der Novelle die Bedingungen für die Haftung von Anbietern von entsprechenden digitalen Diensten für die Teilung von Inhalten online (Plattformen wie YouTube oder ulož.to) für illegale Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, präzisiert. Diese Plattformen müssen sich „nach besten Kräften“ bemühen, eine Lizenz vom Urheber zu erhalten, und, falls ihnen dies nicht gelingt, die Veröffentlichung rechtsverletzender Inhalte verhindern. Wenn der Urheber jedoch die Plattform selbst auf eine Verletzung hinweist, muss die Plattform den Zugang zu den illegalen Inhalten blockieren oder die Inhalte löschen und versuchen, deren erneutes Hochladen zu verhindern.

Weitere neue gesetzliche Lizenzen gibt es für automatisierte Text- oder Datenanalysen, für die Nutzung von Werken, die nicht auf dem Markt erhältlich sind, für digitales Lernen oder für Nachahmungen. Die Gesetzesnovelle wird auch all jene erfreuen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Radio- oder Fernsehsendungen für einen kleinen Personenkreis ohne Gewinnabsichten zugänglich machen (z.B. durch ein Radio in einem Friseursalon), da sie für diese Geräuschkulisse keine unangenehmen Gebühren mehr zahlen müssen.

Wesentliche Änderungen gibt es auch bei der Regelung von Lizenzgebühren im Bürgerlichen Gesetzbuch der Tschechischen Republik – Lizenzgebühren können nur noch in begründeten Fällen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Branchen als Festbetrag vereinbart werden. Außerdem wird eine Verpflichtung des Lizenznehmers eingeführt, den Urheber regelmäßig (mindestens einmal jährlich) und in angemessenem Umfang über die Nutzung der Lizenz und von Unterlizenzen zu informieren.



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Mgr. Lenka Hanková

Rechtsanwältin (Tschechische Republik)

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