Neues Schreiben der Generalfinanzdirektion über den Erlass steuerlicher Nebenleistungen

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Die Generalfinanzdirektion hat das Schreiben Nr. GFD-D-58 erlassen, das die Maßnahmen der tschechischen Finanzverwaltung bei Entscheidungen über den durch die Abgabenordnung geregelten Erlass steuerlicher Nebenleistungen erläutert. Das neue Schreiben ersetzt die Schreiben Nr. GFD-D-47. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass das neue Schreiben keine wesentlichen neuen Informationen enthält.
Im Schreiben sind detailliert schwerwiegende Verstöße gegen das Steuerrecht und die Bilanzierungsvorschriften erläutert, die den Erlass steuerlicher Nebenleistungen ausschließen, wobei das Schreiben u.a. entscheidende Umstände für die Beurteilung dieser Verstöße durch die Finanzbehörden definiert.

Das Schreiben berücksichtigt auch die jüngste Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts, nach der die Finanzbehörden auch andere Umstände (z.B. die Art oder Intensität der Verletzung der Steuerpflichten) zu prüfen hat, und gibt den Steuerpflichtigen damit zusätzliche Argumente für einen (auch teilweisen) Erlass steuerlicher Nebenleistungen.

Darüber hinaus wurde die Aufstellung der zulässigen Gründe für verspätete Steuerzahlungen leicht geändert. Erfüllt der Steuerpflichtige einen dieser Gründe, dürfen die Finanzbehörden zumindest die steuerlichen Nebenleistungen nur teilweise festsetzen, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ändert jedoch nichts daran, dass auch andere als die im Schreiben ausdrücklich genannten gerechtfertigten Gründe berücksichtigt werden müssen.


Kontakt

Adam Macek

Jurist (Tschechische Republik)

+420 2 3616 3230

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