Keine Geschäftsgeheimnisse mehr?!

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In Tschechien nichts Unbekanntes. Trotz der Offenlegungspflicht werden die Jahresabschlüsse oft nicht offengelegt, um die Geschäftsgeheimnisse zu wahren und betriebswirtschaftliche Zahlen zu schützen.

von Štěpán Kuba
Rödl & Partner Prag

Für die Verletzung der Offenlegungspflicht konnte zwar ein Ordnungsgeld erhoben werden, wurde jedoch in der Praxis nicht festgesetzt. Höchstenfalls (vor allem falls ein Wettbewerber eine Anzeige erstattet hat) wurde die Gesellschaft ersucht, eine Abhilfe zu schaffen und die Offenlegungspflicht zu erfüllen. 
Für die Nichtoffenlegung von sechs Jahresabschlüssen wurde vor kurzem das Ordnungsgeld in Höhe von CZK 10.000,00 erhoben, was darauf hindeutet, dass die Finanzverwaltung die Ordnungswidrigkeiten konsequenter prüft, wobei es keine Rolle spielt, ob die Gesellschaften fahrlässig gehandelt oder ihre sensiblen Finanzdaten nur geschützt haben. 

Obwohl kein ruinöses Ordnungsgeld festgesetzt wurde, möchten wir darauf hinweisen, dass das Finanzamt an eine geprüfte Gesellschaft kein Ersuchen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse gerichtet hat, sondern sofort das Ordnungsgeld erhoben hat.   

Liegt ein Präzedenzfalls vor oder handelt es sich um eine Ausnahme?

Falls die Gesellschaft das festgesetzte Ordnungsgeld bezahlt, können sich aus dem Ordnungsgeldverfahren auch folgende weitere negative steuerliche Konsequenzen ergeben? 

  • Auswirkung der Festsetzung des Ordnungsgelds auf andere Verwaltungsakte, z.B. wenn die Gesellschaft einen Antrag auf die Fristverlängerung, einen Stundungsantrag oder einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellt bzw. einen Einspruch gegen festgesetzte Vorauszahlungen einlegt?!
  • Wenn die Gesellschaft ihrer Offenlegungsplicht auch nachträglich nicht nachkommt, kann ein Ordnungsgeld bis zu 3 % der Bilanzsumme erhoben werden?
  • Kann ein Antrag auf Aufhebung des Ordnungsgelds gestellt werden?


Bei Ihrem Interesse stehen wir Ihnen beratend selbstverständlich gerne zur Verfügung.



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Ing. Štěpán Kuba

Daňový poradce (Tschechische Republik)

Manager

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