Überarbeitung des DVGW-Regelwerks: Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 1000 (A)

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​veröffentlicht am 27. Januar 2023

 

Das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Wasserversorgungsunternehmen” gilt für öffentliche Wasserversorgungsunternehmen. Es legt die Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation von diesen Unternehmen als Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltverträgliche und wirtschaftliche öffentliche Wasserversorgung im Sinne der DIN 2000 und der gesetzlichen Regelungen fest. Im August des vergangenen Jahres wurde eine überarbeitete Fassung des Arbeitsblattes veröffentlicht.1

 

Dem Arbeitsblatt folgend, sind wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und Industrie mit Trinkwasser:

  • entsprechend leistungsfähige Einrichtungen,
  • sach- und ordnungsgemäßer Betrieb,
  • ausreichend qualifiziertes Personal sowie
  • gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen.

 

Die Anforderungen des Arbeitsblattes löst je nach Struktur des Wasserversorgungsunternehmens einen unterschiedlichen organisatorischen Aufwand aus. Die Umsetzung der Anforderungen ist dabei an die jeweilige Situation des Wasserversorgers anzupassen. 

 

Mit der Neufassung des Arbeitsblattes vom August 2022 wurden gegenüber des DVGW Arbeitsblattes W 1000:2016-01 neben einer redaktionellen Überarbeitung folgende drei inhaltliche Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung der Systematik zur Differenzierung der Mindestqualifikation der technischen Führungskraft anhand der versorgten Einwohner
  • Anpassung bei den Kooperationsmodellen
  • Angleichung an DVGW G 1000 (A)

 

Während in der bisherigen Fassung des Arbeitsblattes neben der Anzahl der versorgten Einwohner auch die Art der Wasseraufbereitung eine entscheidende Rolle zugeschrieben wurde, ist es in der Fassung vom August 2022 vereinfacht worden. Demnach wird nur noch dahingehend unterschieden, ob beim Wasserversorger lediglich eine Wasserverteilung stattfindet oder ob zusätzlich auch Wassergewinnung und/oder –aufbereitung betrieben und wie viele Einwohner versorgt werden. Es gibt nun also fünf Kategorien, die klar voneinander getrennt sind.2 Entfallen ist die zusätzliche Unterscheidung zwischen einfacher und weitergehender Aufbereitung.

 

Damit gibt es für die Einteilung des Anforderungsniveaus der technischen Führungskraft nun drei Kategorien hinsichtlich der versorgten Einwohnerzahl (A, B, C) und zwei Kategorien hinsichtlich der vorhandenen Wertschöpfungsstufen (1 und 2), die sich wie folgt zusammensetzen:

  • A1: bei ausschließlicher Wasserverteilung (ohne Wassergewinnung/Wasseraufbereitung) bis 5.000 versorgte Einwohner
  • B1: bei ausschließlicher Wasserverteilung (ohne Wassergewinnung/Wasseraufbereitung) bis 30 000 versorgte Einwohner
  • A2: bei Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung bis 5 000 versorgte Einwohner
  • B2: bei Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung bis 30 000 versorgte Einwohner
  • C: bei über 30 000 versorgten Einwohnern.

 

Im Bereich der Kooperationsmodelle ist die Konkretisierung der Modelle entfallen. Während in der bisherigen Fassung des Arbeitsblattes ausschließlich auf Kooperationen mit oder ohne Ausgliederung betrieblicher Funktionen abgestellt wurde, ist dies nun etwas offener gestaltet und es werden lediglich beispielhaft Kooperationsmodelle aufgeführt.3

 

Zusammen mit der Angleichung der Regeln an das DVGW-Arbeitsblatt G 1000 dürfte die Neufassung des Arbeitsblattes W 1000 vom August 2022 demnach zu einer etwas einfacheren Gestaltung und einem besseren Verständnis im Arbeitsalltag beitragen.

 



1 DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., 2022: Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 1000 (A), Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Wasserversorgungsunternehmen; Fassung vom August 2022.
2 Ebenda, S. 14 f.
3 Ebenda, S. 19.

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Tina Wiedebusch

M.Sc. Economics

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