Neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung verabschiedet: Risikomanagement für sauberes Trinkwasser

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​veröffentlicht am 23. Februar 2024


Die am 12. Dezember 2023 in Kraft getretene Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)1 setzt die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184) in nationales Recht um und verbessert die Qualität des Trinkwassers in Deutschland entscheidend. Diese Verordnung führt einen risikobasierten Ansatz für das Management von Trinkwassereinzugsgebieten ein, wodurch Wasserversorgungsunternehmen (WVU) verpflichtet sind, ihre Entnahmestellen zu bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen zu ergreifen.
 

Zu den wichtigsten Punkten der Verordnung gehören:

  • Risikobewertung: Die WVU müssen bis zum 12. November 2025 eine Risikobewertung der Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchführen. Dabei müssen sie alle relevanten potenziellen Einträge von Schadstoffen berücksichtigen, insbesondere wenn diese in Wasserschutzgebieten verwendet werden, z. B. der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden kann zu Verunreinigungen des Grundwassers führen.
  • Untersuchungsprogramm: Basierend auf der Risikobewertung müssen die WVU ein Untersuchungsprogramm für das Grund-, Oberflächen- oder Rohwasser festlegen. Das Programm muss so konzipiert sein, dass die Vorgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eingehalten werden.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen: Die WVU müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen des Trinkwassers ergreifen. Dazu können sie z.B. durch Einführung von Düngeverordnungen, die die maximale Menge an Düngemittel pro Hektar begrenzen.
  • Information der Öffentlichkeit: Die WVU müssen die Öffentlichkeit über die Risikobewertung und die getroffenen Maßnahmen informieren.
 
Basierend auf der vorgelegten Risikobewertungsdokumentation für das Einzugsgebiet sind die WVU gemäß Abschnitt 3 der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung bis zum 12. Mai 2027 verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung und Kontrolle der identifizierten und priorisierten Risiken festzulegen. Diese Risikomanagementmaßnahmen sollen insbesondere darauf abzielen, die Emissionen von Stoffen zu begrenzen, eine Verschlechterung der Wasserqualität zu verhindern oder zu verringern, den Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung zu begrenzen und Gefährdungen sowie Schadensfälle zu erkennen.
 
Es ist zu beachten, dass die Bewertung des Einzugsgebiets sowie der Trinkwasserentnahmestellen und das Risikomanagement im Einzugsgebiet integraler Bestandteil des Risikomanagements für die gesamte Wasserversorgungsanlage gemäß den § 34 und 35 der Trinkwasserverordnung2 sind, die am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist.
 

Wollen Sie Ihr individuelles Risikomanagementsystem gemäß der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung einrichten oder anpassen? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, angefangen bei der Identifizierung potenzieller Risiken in Ihrem Wasserversorgungssystem bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung

 

Für weitere Informationen lesen Sie auch: Risiken in der Wasserversorgung - aber sicher!




Quelle:

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV
2 Trinkwasserverordnung - TrinkwV

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Zijie Zhou

M.Sc. Wasserwirtschaft, Consultant

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