Der Common Reporting Standard (CRS) in China

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veröffentlicht am 29. Juni 2017

 

​Zum Zwecke der globalen Zusammenarbeit im Steuerbereich und zur Erkennung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung veröffentlichte die OECD im Juli 2014 den Common Reporting Standard („CRS”), den die chinesische Regierung 2 Monate später versprach umzusetzen. Dementsprechend wird die chinesische Regierung im September 2018 damit beginnen, einen ersten Informationsaustausch durch einen Due Diligence Prozess auf Finanzkontoinformationen Nichtansässiger durchzuführen. Das erfolgt in Abstimmung mit den anderen Ländern, um parallel Finanzkontoinformationen chinesischer Bewohner aus dem Ausland zu erlangen.

 

 

Durch die Veröffentlichung der „Administrative Measures on Due Diligence of Financial Account Information to Tax Matters of Nonresidents (Erlass 14 vom 9. Mai 2017), die gemeinsam von der chinesischen Steuerverwaltung („State Administration of Taxation - SAT”) und 5 anderen Behörden erteilt wurde, wurde ein Prozess für die Durchführung des CRS in China festgelegt. Dabei sollen die Finanzinstitute in China ab dem 1. Juli 2017 eine Due Diligence auf allen neu eröffneten und bereits bestehenden Finanzkonten durchführen, um die Steueransässigkeit der einzelnen bzw. organisationsbezogenen Kontoinhaber zu identifizieren. Für Finanzkonten, die von Nichtansässigen gehalten werden, sollen Finanzinstitute jährlich detaillierte Angaben über die Kontoinhaber, die Kontoinformationen, den Bestand bis zum Kalenderjahresende, die Kapitalerträge im Kalenderjahr usw. an die SAT melden.

 

Im Zusammenhang mit dem weltweit implementierten CRS und dem Erlass 14 wird es erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung des globalen Einkommens für in China Ansässige und Nichtansässige geben.

 

Für die chinesische Finanzverwaltung ist es immer schwierig, ausländische Einkünfte chinesischer Ansässiger zu erkennen, sofern die betreffenden Vermögenswerte außerhalb Chinas übermittelt werden. Allerdings ermöglicht das automatisch arbeitende CRS Informationsaustauschsystem eine große Menge und ein breites Spektrum an Transparenz hinsichtlich der globalen Einkommen. Darüber hinaus wird durch die Berücksichtigung der Niedrigsteuerländer wie bspw. der Schweiz, Singapur, BVI bzw. die Cayman-Inseln die Nutzung von Steueroasen nicht länger möglich.

 
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Erlass 14 die Erhebung der Finanzkontoinformationen der Personen mit doppeltem steuerlichem Wohnsitz verlangt, d.h. Personen, die sowohl in China als auch in einem ausländischen Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen einen steuerlichen Sitz aufweisen. Diese Anforderung füllt die Lücke im Informationsaustausch bezüglich chinesischer Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit oder einem ständigen Wohnsitz in einem fremden Land. Immigrierte chinesische Staatsbürger werden somit nicht in der Lage sein, in die Rolle chinesischer Steueransässiger zu schlüpfen und dadurch den Austausch von Finanzkontoinformationen mit dem anderen Land zu vermeiden.

Des Weiteren wurden durch den Erlass 14 passive Nichtfinanzinstitute definiert und die Identifikation der tatsächlich dahinterstehenden Lenker vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit passiven Nichtfinanzinstituten, die von nicht in China ansässigen Personen gesteuert werden, fordert die SAT ebenso Einzelheiten zu den Finanzkonten an. Dadurch sollen Investmentinstitute transparent und die dahinterstehenden Nichtansässigen zugänglich gemacht werden.

 

Wie im OECD-Musterabkommen enthalten, stellt der steuerliche Informationsaustausch keinen unbekannten Begriff dar. Die von CRS und Erlass 14 bereitgestellte Informationsaustauschplattform, welche automatisch und uneingeschränkt funktioniert, wird eine Steuerbelastung von Finanzanlagen weltweit unumgänglich machen und auch in der Praxis künftige Steuerhinterziehungen vermeiden. CRS ist ihrem Wesen nach eine steuerliche Angelegenheit, die zu einem der wichtigsten Maßnahmen und Instrumente bei der Bekämpfung der Steuervermeidung in China werden könnte.

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