Kreditvergabe 4.0 – Prozesskosten reduzieren und neue Anforderungen erfüllen

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​veröffentlicht am 20. August 2020

 

Welche neuen Anforderungen gibt es zur Kreditvergabe?

Neben der langjährigen Niedrigzinsphase sorgt die Covid-19 Pandemie aufgrund der negativen Auswirkung auf die Auftragslage der meisten Unternehmen für zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen und vermehrten Kreditanfragen bei den Banken.


Als Reaktion auf den Aktionsplan des Rates der Europäischen Union zur Verhinderung eines hohen Niveaus notleidender Kredite (NPL) veröffentlichte die EBA (European Banking Authority / Europäische Bankenaufsicht) am 19. Juni 2019 ein Konsultationspapier mit Leitlinien zur Kreditvergabe und ‑überwachung: EBA/CP/2019/04 „Consultation Paper: Draft Guidelines on loan origination and monitoring”.Diese wurde durch eine kommentierte Version vom 30. September 2019 ergänzt. Diese ersetzt die Leitlinie EBA/GL/2015/11 „Guidelines on Creditworthiness assessment” vom November 2015.

 

Die finale Version wurde am 29. Mai 2020 veröffentlicht: EBA/GL/2020/06 „Guidelines on loan origination and monitoring”.


Diese soll, im Gegensatz zur Leitlinie über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06 „Final Report: Guidelines on management of non-performing and forborne exposures”) vom 31. Oktober 2018 Leitlinie, die sich auf bereits vergebene Kredite bezieht, verhindern, dass neu vergebene Kredite zu notleidenden Krediten werden.


Die Leitlinie legt, neben dem Fokus auf Nachhaltigkeitskriterien, neue Anforderungen an das Kreditvergabeverfahren fest. Ziel ist es, die Kreditvergabe- und -überwachungsanforderungen EU-weit zu harmonisieren, um die Kreditqualität zu erhöhen und Ausfallrisiken zu minimieren.


Die Leitlinie trifft Aussagen zu folgenden Themen und gibt klare Vorgaben, wie die Kreditwürdigkeit zu prüfen ist, Sicherheiten zu bewerten und anhand welcher Metriken Kredite zu überwachen sind.

  1. Compliance and reporting obligations (Einhaltung und Berichtspflichten)
  2. Subject matter, scope and definitions (Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
  3. Implementation (Umsetzung)
  4. Governance requirements for credit granting and monitoring (Governance-Anforderungen für die Kreditvergabe und -überwachung)
  5. Loan origination procedures (Verfahren zur Darlehensgewährung)
  6. Pricing (Preisgestaltung)
  7. Valuation of immovable and movable property (Bewertung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen)
  8. Monitoring framework (Überwachungsrahmen)
  9. Annex 1 – Credit granting criteria (Anhang 1 - Kriterien für die Kreditvergabe)
  10. Annex 2 – Information collection and verification (Anhang 2 - Sammlung und Überprüfung von Informationen)
  11. Annex 3 – Metrics for credit granting and monitoring (Anhang 3 - Metriken für die Kreditvergabe und -überwachung)

 

Mit Bezug auf das Kreditvergabeverfahren konkretisiert die Leitlinie dabei die bestehenden Regelungen des BTO 1 der MaRisk sowie der FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft in den folgenden Bereichen und umfassen damit den gesamten Kreditlebenszyklus:

 

  • Richtlinien bzw. schriftliche Ordnung
  • Umsetzung des Kreditvergabeprozess, insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung und Sicherheitenbewertung
  • Überwachung während der Kreditlaufzeit
  • Risikomanagement und Integration in das Gesamt-Risikomanagement

 

Die Leitlinie ist ab dem 30. Juni 2021 verbindlich anzuwenden.


Was ist zu tun?

Die Kreditvergabe ist für viele Banken aus der Historie heraus ein wesentlicher Geschäftsprozess, der positiv zum Ergebnis beigetragen hat. Insbesondere aufgrund der Niedrigzinspolitik haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert.


Neben der Umsetzung der neuen Anforderungen steht die Optimierung des Kreditvergabeverfahrens ganz oben auf der To-Do-Liste, um einen positiven Ergebnisbeitrag zu erreichen bzw. diesen nachhaltig zu verbessern. Dieses gelingt durch die weitergehende Automatisierung des Verfahrens von der Beantragung durch den Kunden, über die Prüfung und Genehmigung bis hin zur Überwachung und der Risikoberichterstattung. Neben erhöhter Effizienz sinken auch das Fehlerrisiko und die Durchlaufzeiten.

 
Auf den Punkt gebracht: Der Digitalisierungsgrad des Kreditvergabeverfahrens ist maßgeblich für die Höhe der Prozesskosten (TCO) und den Ergebnisbeitrag des Kreditgeschäfts!


Es empfiehlt sich daher, neben der GAP-Analyse zu den regulatorischen Anforderungen die etablierten Kreditvergabeverfahren – meist unterscheiden sich diese in Details abhängig von der Kreditart - auf den Prüfstand zu stellen und Möglichkeiten zu erarbeiten und zu bewerten, die den Digitalisierungs- bzw. Automatisierungsgrad des Verfahrens weiter erhöhen.

 

 

Grafik Anforderungen Kreditvergabe 

 

Was Rödl & Partner für Sie tun kann?

Rödl & Partner kann Sie bedarfsgerecht in den oben genannten Projektschritten mit unseren Finanzdienstleister- und IT-Experten unterstützen.


Neben der „klassischen” Prozessberatung oder -prüfung gemäß der geltenden Anforderungen können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Entwicklungspartner auch maßgeschneiderte technische Lösungen zur Erhöhung des digitalen Reifegrads ihres Kreditvergabeverfahrens anbieten. Diese sind plattformunabhängig bzw. orientieren sich an den technischen Rahmenbedingungen Ihres Hauses und berücksichtigen die bereits etablierten Verfahren.


Grundlage für unsere priorisierten Empfehlungen und Entscheidungsvorlagen ist dabei immer eine Kosten-Nutzen-Betrachtung – welche Einsparungen oder auch welchen Nutzen erziele ich mit welchem Aufwand (Investitionen)?

 

Ab September werden wir monatlich in Web-Veranstaltungen über aktuelle Entwicklungen, Lösungsansätze und unsere Erfahrungen im Banken- und Finanz- und Zahlungsdienstleister-Umfeld berichten. Wir laden Sie herzlich zum aktiven Austausch ein. Eine Übersicht der Themen und Termine finden Sie hier.

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