Die Digitali­sierung in der Pflege: Keine Frage des „Ob”, sondern des „Wie”

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Darstellung am Streitthema elektronische Gesund­heits­karte

Die Digitalisierung und der demographische Wandel sind in den kommenden Jahren die beiden bestimmenden Themen in der Pflege und die elektronische Gesundheitskarte eines der heißest diskutierten Themen hinsichtlich Nutzung und Sicherheit.


 

Der weltweite Gesundheitsmarkt steht vor großen Heraus­forderungen, die einerseits gekennzeichnet sind durch demo­graphische Veränderungen, neue Verfahren in Diagnostik und Therapie, gestiegene Qualitätsansprüche und andererseits durch das Thema schlechthin, die Digitalisierung. Dies alles miteinander zu vereinen ist besonders herausfordernd, da finanzielle Mittel für die Gesundheits­versorgung nur begrenzt zur Verfügung stehen und der effektive Umgang mit den vorhandenen Ressourcen zwingend eine bessere Koordinierung der Versorgungsprozesse erfordert. Um dies zu erreichen, ist eine integrierte Versorgung, die die nahtlose, patientenorientierte, interdisziplinäre Versorgung quer durch die einzelnen Stationen des Gesundheitssystems wie Hausärzte, Fachärzte, Ambulanzen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste sowie Apotheken, Krankenkassen und anderen relevanten Einrichtungen garantiert, notwendig.

Aus diesem Grund wurde 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) auf den Weg gebracht. Dieses enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie Vereinbarungen über die verpflichtende Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Seit Januar 2014 wurde die traditionelle Krankenversicherungskarte zwar bereits durch die elektro­nische Gesundheitskarte mit Lichtbild abgelöst, zu Veränderungen führte dies jedoch kaum, da weiterhin nur die Stammdaten des Patienten, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertennummer gespeichert wurden.

Mit dem im Jahre 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetz wird sich dies jedoch grundlegend ändern, da neben den bereits gespeicherten Stammdaten der Patienten künftig mehr Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gesichert werden sollen. Das bedeutet, dass in naher Zukunft auch erfasst wird, welche Medikamente ein Patient einnimmt und welche Vorer­krankungen er hatte. In den folgenden Jahren sollen dann immer mehr Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, wie beispielsweise eine elektronische Patientenakte oder Notfalldaten (z.B. Allergien oder Implantate), die der behandelnde Arzt bei einem Unfall sofort abrufen könnte.

Die Vorzüge der elektronischen Gesundheitskarte sind offensichtlich, denn neben der Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen, der Verschaffung eines besseren Überblicks für den behandelnden Arzt oder der Nachverfolgung medizinischer Produkte (Beispiel fehlerhafte Brustimplantate), kann die elektronische Gesundheitskarte durch den Informations- als auch Zeitgewinn in Notfallsituationen Leben retten.

Im Falle der elektronischen Gesundheitskarte sind beide Seiten der Medaille zu bedenken, denn wenn es um das Thema Digitalisierung geht, sollte zwingend auch die IT-Sicherheit betrachtet und die Frage gestellt werden, wie ein gigantisch vernetztes Computersystem mit Gesundheits­daten von 80 Millionen zugriffsberechtigten Bürgern sicher sein kann. Insbesondere unter dem Aspekt, dass es sich bei Patientendaten um höchst vertrauliche Daten handelt und diese im zunehmenden Interesse von Cyberkriminellen stehen, lässt Datenschützer und IT-Sicherheits­experten aufhorchen. Zwar sorgt das Bundesministerium für Gesundheit mit der Verlautbarung, dass der Datenschutz und die Praktikabilität höchste Priorität haben und durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt werden, für Entlastung, es bleibt jedoch trotzdem weiter sehr spannend, wie sich die Kontroverse Digitalisierung in Form der elektronischen Gesundheits­karte und IT-Sicherheit in Form des Datenschutzes weiterentwickeln wird.

Sollten Sie sich auch mit dem Thema der Digitalisierung im Gesundheitsmarkt beschäftigen und mit uns gemeinsam nach Lösungen suchen wollen, freuen wir uns sehr über eine Kontaktaufnahme.


zuletzt aktualisiert am 15.02.2017

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Jürgen Schwestka

Diplom-Kaufmann, CISA, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter, Zertifizierter IT-Security-Auditor, IT-Auditor IDW

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