Die Strompreisbremse für Stromerzeuger, Stromkunden & Energieversorger – wer muss was beachten?

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veröffentlicht am 17. Februar 2023


„Doppelwumms” – so bezeichnete Bundeskanzler Scholz die kurz vor Jahresende in Kraft getretene Strompreisbremse. Und in der Tat ist die Strompreisbremse ein Wumms, nämlich was die Frage der praktischen Umsetzung angeht.

 

So betrifft die Strompreisbremse nämlich sowohl Stromerzeuger, die sich zusätzlich mit der Abschöpfung von Überschusserlösen beschäftigen müssen, als auch Stromkunden, die die Höchstgrenzen optimal nutzen sollten, aber auch die Energieversorger, die bei der Umsetzung der Strompreisbremse vom Gesetzgeber besonders in die Pflicht genommen wurden. Aus der Vielzahl von Höchstgrenzen, Fristen, Selbsterklärungen, Mitteilungspflichten, Prüfpflichten und Verboten, die Stromerzeuger, Stromkunden und Energieversorger unterschiedlich betreffen, haben sich bereits jetzt viele offene Fragen ergeben, die es kurzfristig zu klären gilt.


Mit unserer kompakten Webinar-Reihe möchten wir gezielt auf diejenigen Regelungen der Strompreisbremse eingehen, die für Stromerzeuger, Stromkunden aus der Industrie und Energieversorger wichtig sind. Informieren Sie sich gezielt über die jeweils relevanten Inhalte der Strompreisbremse, den aktuellen Stand der Umsetzung und diskutieren Sie mit uns offene Fragen.

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