Der Druck steigt - Abschaffung der EEG-Umlage noch im Jahr 2022

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veröffentlicht am 17.02.2022

Von Christina Stamouli


Die steigenden Energiepreise fordern dringenden Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung – Verbraucher werden voraussichtlich früher als geplant von der Abschaffung der EEG-Umlage profitieren können.

 

Laut Koalitionsvertrag soll die auf den Strompreis erhobene Umlage ab dem Jahr 2023 ganz entfallen und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Geplant ist dadurch eine deutliche Entlastung der Stromkunden bei der Erhebung von Steuern und Abgaben auf Strom.

 

Angesichts steigender Energiekosten ist die Bundesregierung derzeit jedoch einem stetig zunehmenden Druck seitens des Industrieverbandes und der Energiebranche ausgesetzt, das Ende der EEG-Umlage noch für dieses Jahr zu beschließen. Die starke Absenkung der Umlage für das Jahr 2022 auf 3,7 Cent je Kilowattstunde ist ein erster, jedoch nicht ausreichender Schritt für die Stromkunden und – nicht zuletzt – den Mittelstand.

 

Den aktuellen Beratungen der Ampel-Koalition zufolge hat sich deutlich herauskristallisiert, dass ein Zuwarten bis 2023 als nicht mehr tragbar erscheint. Für eine schnellstmögliche Abschaffung positionierte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner, der akuten Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung sieht und diese dazu auffordert, auf die derzeitige Strommarktlage umgehend zu reagieren. Unterstützt wurde dies auch vom Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, der jedoch allein die Abschaffung der EEG-Umlage als nicht ausreichend erachtet. Vielmehr seien weitere, nachhaltigere Maßnahmen wie der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien zu ergreifen, um den steigenden Energiepreisen effektiv entgegenwirken zu können. Der Ökostrom sei letztendlich günstiger als der Strom aus fossilen Energien.

 

Die Förderung der erneuerbaren Energien bleibt durch die Abschaffung der EEG-Umlage – zumindest bis zum vollständigen Kohleausstieg – indes unberührt. Für stromkostenintensive Unternehmen, die bislang von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren und nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen, erscheint die Abschaffung zunächst vorteilhaft. Allerdings wurde im Koalitionsvertrag angekündigt, dass gleichzeitig Steuerbegünstigungen abgebaut werden sollen, sodass der Wegfall der EEG-Umlage dadurch neutralisiert wird.

 

Die Bundesregierung steht nun in der Verantwortung, den Strom- und Energiemarkt durch eine zweispurige Handlungspolitik zu regulieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Abschaffung der EEG-Umlage zeitnah (im Gespräch ist derzeit der 01.07.2022) Gestalt annehmen wird.

 

Die Abschaffung der EEG-Umlage allein ist jedoch kein Garant für langfristig sinkende Strompreise und für eine Verringerung der Steuer- und Abgabenlast. Zwar hat sich die Koalition darauf verständigt, die Abschaffung der EEG-Umlage auch über den in Milliardenhöhe verfügbaren Energie- und Klimafonds (EKF) zu finanzieren, aber dennoch stellt sich die Frage, wie der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien mittel- und langfristig finanziert wird. Möglicherweise werden bestehende steuerliche Entlastungs- und Befreiungstatbestände an höhere – und in der Handhabung kompliziertere – Voraussetzungen geknüpft. Ob für Unternehmen die regulatorischen Anforderungen infolge der Abschaffung der EEG-Umlage künftig sinken werden, ist daher fraglich.

 

 

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