Energieeffizienzregister für Rechenzentren: Meldefrist am 1. Juli 2025

PrintMailRate-it

​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Juni 2025

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) adressiert seit November 2023 Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik (Co-Lokationen) mit bestimmten Obliegenheiten rund um den energieeffizienten Betrieb – sämtliche Obliegenheiten gelten für Rechenzentren aber einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt. Zu den Obliegenheiten zählen insbesondere die Einhaltung bestimmter Power Usage Effectiveness-Werte (PuE-Werte), die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Vorgaben rund um die Wiederverwendung und Abgabe von Abwärme sowie turnusmäßige Datenmeldungen an das „Energieeffizienzregister für Rechenzentren“ bei der Bundesstelle für Energieeffizienz.


Die erste Meldung für große Rechenzentren ab 500 Kilowatt nicht redundante Nennanschlussleistung ist am 15. August 2024 abzugeben gewesen – Am 1. Juli 2025 müssen nun Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistungen zwischen 300 und 500 Kilowatt die Datenmeldung abgeben.


Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

Wer?

Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung zwischen 300 und 500 Kilowatt.

Nicht redundante Nennanschlussleistung umfasst die Informationstechnik und alle gebäudetechnischen Anlagen, die für den Betrieb des Rechenzentrums notwendig sind.

Sie finden die nicht redundante Nennanschlussleistung gewöhnlicherweise in dem Vertrag zwischen Ihnen als Betreiber und dem vorgelagerten Stromnetzbetreiber als „maximale Leistung“ oder „Bestellleistung“.

Alternative Ermittlung: Summe der Leistungen der für die Komponenten des Rechenzentrums existierenden und nicht redundanten Leistungsschalter in der Niederspannungshauptverteilung.

Wann?

Betreiber von Rechenzentren haben die Datenmeldung zum 1. Juli 2025 abzugeben.



Wo?

Die Registrierung im Energieeffizienzregister für Rechenzentren finden Sie hier: RZReg –​ Energieeffizienzregister für Rechenzentren

Was?

​Die Meldung umfasst bestimmte vorgegebene Datenpunkte:

  • Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum, d. h. insbesondere zur Eigentümerstellung, zu den Betreiberverhältnissen, zur Größenklasse und zur Gesamtnutzfläche.
  • Weiterhin Daten zum Betrieb im letzten vollen Kalenderjahr nach dem EnEfG, d. h. insbesondere den Gesamtendenergieverbrauch, den Stromeinsatz für Anlagen, die ausschließlich der thermischen Aufwertung der Abwärme dienen, der Anteil der erneuerbaren Energien im Gesamtendenergieverbrauch, Informationen zur anfallenden Abwärme und zur durchschnittlichen Abwärme-Temperatur.

Hinweis: Für Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 500 Kilowatt gelten weitergehende Datenpunkte.

Sie haben Fragen rund um die Effizienzvorgaben für den Betrieb von Rechenzentren? Sie benötigen Unterstützung bei der Einhaltung und optimalen Gestaltung nach dem EnEfG?
Sprechen Sie uns gerne an.


FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Siglinde Czok

Rechtsanwältin

Senior Associate

+49 911 9193 1724

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu