Das konsolidierte Gesetz über erneuerbare Energiequellen („TU FER“): eine wichtige Reform des italienischen Energiesektors.

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. März 2025

Am 25. November 2024 verabschiedete der italienische Ministerrat das Gesetzesdekret Nr. 190/2024, bekannt als Testo Unico sulle Fonti Rinnovabili „Konsolidiertes Gesetz über erneuerbare Energiequellen“ (TU FER).
 
Das TU FER stellt einen bedeutenden Schritt nach vorne für die Entwicklung des Sektors der erneuerbaren Energien in Italien dar, einem strategischen Sektor für die Energiewende, die Energiesicherheit, das Wirtschaftswachstum und den Umweltschutz.
 
Die TU FER tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die Verwaltungsverfahren für die Installation und den Betrieb von Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zu vereinfachen, zu straffen und zu standardisieren.
 

Warum ist die TU FER eine wichtige Reform für die Entwicklung des Sektors der erneuerbaren Energien in Italien?

Die TU FER stellt aus mehreren Gründen eine wichtige Reform dar:
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Die Reform zielt darauf ab, den bürokratischen Prozess für die Realisierung von Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen zu straffen und zu beschleunigen, ein Prozess, der sich in der Vergangenheit oft als komplex und zeitaufwändig erwiesen hat.
  • Harmonisierung der Rechtsvorschriften: Die TU fasst alle Bestimmungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien in einem einzigen normativen Korpus zusammen und überwindet damit die bisherige Rechtszersplitterung und schafft einen klareren und organischeren Rechtsrahmen;
  • Angleichung an europäische und internationale Zielvorgaben: Die Reform ist Teil des „REPowerEU“-Plans und der Mission 7 des NRRP, die auf einen raschen Übergang zu einem nachhaltigen Energiemodell abzielt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die TU FER ist daher von grundlegender Bedeutung für die Erreichung der auf nationaler und europäischer Ebene festgelegten Dekarbonisierungsziele;
  • Förderung von Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit: Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren werden Investitionen in den Sektor der erneuerbaren Energien fördern und damit zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Die höhere Effizienz des Systems wird auch die Wettbewerbsfähigkeit Italiens stärken.
  • Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung: Die Reform vereinfacht nicht nur die Verfahren, sondern legt auch großen Wert auf den Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt und der Landschaft. Die TU fördert die Nutzung bereits anthropisierter Flächen für den Bau neuer Anlagen, führt Maßnahmen zur Aufwertung lokaler Agrartraditionen ein und sieht ein strengeres Sanktionssystem vor, um die Einhaltung der Umweltvorschriften zu gewährleisten.
 

Welches sind konkret die wichtigsten Neuerungen, die die TU FER eingeführt hat?

      • ​Verringerung und Vereinfachung der ​Verwaltungsvorschriften: Mit dem Dekret werden die für den Bau von FER-Anlagen erforderlichen Verwaltungsvorschriften von vier auf drei reduziert:                                                                                                                                                                                                                                                Freie Tätigkeit: Für die in Anhang A aufgeführten Eingriffe mit geringer Auswirkung, wie integrierte Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden bis zu 12 MW und Agrar-Photovoltaikanlagen unter 5 MW, sind keine besonderen Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich. Wo jedoch landschaftliche, kulturelle oder ökologische Zwänge bestehen, gilt die Regelung der freien Tätigkeit nicht. In diesen Fällen muss innerhalb von 30 Tagen eine verbindliche (aber nicht bindende) Stellungnahme der zuständigen Behörde eingeholt werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Procedura Abilitativa Semplificata (PAS): Dies gilt für die in Anhang B aufgeführten mittelkomplexen Eingriffe, wie z. B. Anlagen mit einer Kapazität zwischen 5 MW und 10 MW oder Repowering- und Modernisierungseingriffe an bestehenden Anlagen. Für das PAS müssen ein Projekt und eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden, darunter die Erklärung über die Verfügbarkeit von Grundstücken und der Nachweis über qualifizierte Techniker. Das Verfahren endet mit einer stillschweigenden Entscheidung über die Genehmigung, es sei denn, es wird innerhalb der Frist (30 bis 75 Tage) eine Ablehnung mitgeteilt.                                                                                                                                                                                                        Einzige Bewilligung (AU): Betrifft die in Anhang C aufgeführten komplexeren Maßnahmen, wie Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 10 MW, Projekte in Gebieten mit erheblichen Einschränkungen und Offshore-Anlagen. Das Verfahren umfasst die Einberufung einer Dienststellenkonferenz und die Erteilung einer einzigen Genehmigung, einschließlich aller Genehmigungen, gegebenenfalls zusammen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die maximale Frist für den Abschluss des Verfahrens variiert je nach Komplexität der Projekte zwischen 175 und 420 Tagen.
  • Einführung von Beschleunigungszonen: Die TU FER sieht die Einrichtung von „Beschleunigungszonen“ für den Bau von FER-Anlagen vor. Dabei handelt es sich um Gebiete, die vom Energiedienstleistungsmanager „GSE“ bis zum 21. Mai 2025 festgelegt und anschließend von den Regionen bis zum 21. Februar 2026 definiert werden, wobei Flächen, die bereits anthropogen verändert wurden oder für die Entwicklung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geeignet sind, wie z. B. stillgelegte Industriestandorte, Parkplätze, bebaute Gebiete und degradierte Flächen, Priorität haben. In den Beschleunigungszonen werden die Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht, mit kürzeren Fristen und unverbindlichen Stellungnahmen zu landschaftlichen Einschränkungen.
  • Digitalisierung der Verfahren: Die TU FER führt die Verpflichtung ein, die digitale Plattform SUER (Sportello Unico Energie Rinnovabili) für die Verwaltung aller Genehmigungsverfahren zu nutzen. Sobald die Plattform voll funktionsfähig ist, wird sie die Einreichung von Anträgen, das Hochladen von Dokumenten, die Überwachung des Fortschritts von Dossiers und den Zugang zu einem Unterstützungsdienst ermöglichen und so für mehr Transparenz, Effizienz und Vereinfachung sorgen.
 

Gibt es eine Übergangsregelung?

Die TU FER gilt für alle neuen Verfahren, die nach ihrem Inkrafttreten eingeleitet werden. Für Verfahren, die vor dem 30. Dezember 2024 laufen, gelten die bisherigen Regelungen, es sei denn, der Antragsteller entscheidet sich für die Anwendung der TU FER. Als „laufende Verfahren“ gelten nur jene Verfahren, bei denen die Verwaltung die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen überprüft hat.
 
Zum Abschluss dieser kurzen Untersuchung sind wir der Ansicht, dass die TU FER zwar einerseits in einigen für die Akteure der Branche unklaren Aspekten verbesserungsfähig ist (die Regierung kann innerhalb eines Jahres nach ihrer Veröffentlichung korrigierende Verordnungen erlassen), andererseits aber sicherlich eine der wichtigsten Reformen der letzten Jahre im Bereich der erneuerbaren Energien und einen entscheidenden Schritt zur Beschleunigung der Energiewende und der Investitionen in Italien darstellt.​


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