Wenn Paranüsse Heizöl klimaneutral machen (sollen), oder: Die Tage von „Greenwashing” sind gezählt

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veröffentlicht am 23. Mai 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten 

 

Die Tage von „Greenwashing“ dürften auch ohne zusätzliche Vorgaben aus Europa gezählt sein. Ein aktuelles Urteil bestätigt, dass bereits jetzt jedem, der für sich oder seine Produkte eine bestimmte Umwelteigenschaft in Anspruch nimmt, eine Pflicht zur Aufklärung über grundlegende, diese Einordnung rechtfertigende Umstände auferlegt ist.

Man hätte sicher schon unternehmensintern hellhörig werden müssen. Ein multinationales Energie- und Erdölunternehmen bewarb in Deutschland sein Heizöl als „CO2 Kompensiertes Heizöl“ und führte dazu unter anderem aus: „Das bei der Verbrennung ausgestoßene CO2 wird an anderer Stelle mit Hilfe von Klima­schutz­projekten in gleicher Höhe kompensiert. Somit halten Sie die Belastung für die Umwelt so gering wie möglich und können Ihren Heizölbedarf klimaneutral stellen.“ Daran störten sich zunächst Verbraucherschützer, und dann im März diesen Jahres das Landgericht Düsseldorf.
 
Die Richter schrieben dem Unternehmen Folgendes ins Stammbuch: Es „bleibt weitgehend im Dunkeln, wie durch eine Unterstützung von 400 Familien beim nachhaltigen Paranussanbau in einem in den letzten Jahren von zum Teil illegalen Rodungen bedrohten Gebiet Treibhausgase nachweislich eingespart werden sollen.“ Es werde – so das Gericht weiter – letztlich nur darauf verwiesen, dass Waldschutz Klimaschutz bedeute, was für sich gesehen nicht falsch sei; es lasse aber „belastbare Kausalitätserwägungen zwischen dem Klima­schutz­projekt und konkreten ,Einsparungen’ von Treibhaus­gasen nicht erkennbar werden“.
 
Das Landgericht Düsseldorf betont in seinem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil vom 24.03.2023 (Az. 38 O 92/22) „dass kommerzielle Kommunikation, die in der öffentlichen Wahrnehmung bedeutsame Themen zum Gegenstand hat, sich ihrerseits dem öffentlichen Diskurs stellen muss und dort kritisch von Personen, Organi­sationen oder Mitbewerbern hinterfragt wird, die hierfür über mehr Zeit und Sachverstand verfügen, als das bei einem einzelnen Verbraucher der Fall ist.“ Es sei deshalb gerechtfertigt, jedem, „der für sich oder seine Produkte eine bestimmte Umwelteigenschaft in Anspruch nimmt, eine Pflicht zur Aufklärung über grund­legende, diese Einordnung rechtfertigende Umstände aufzuerlegen“.
 
Das Heizölunternehmen befindet sich leider in „guter Gesellschaft“. Laut einer aktuellen Studie der EU Kom­mis­sion wurden 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt einmal mehr, dass die Tage von „Grenwashing“ auch ohne zusätzliche Vorgaben aus Europa gezählt sein dürften.
 

Rödl & Partner unterstützt bei der Realisierung

Rödl & Partner berät Unternehmen, Kommunen und Energieversorger zu allen relevanten Fragen rund um ESG und CSR. Neben der Unterstützung bei der Überarbeitung von Unternehmensprozessen bieten wir rechtliche Beratung in allen relevanten Bereichen an. Unsere interdisziplinären Teams stehen Ihnen bei Fragen zu Berichtspflichten zur Verfügung, unterstützen Sie aber auch gerne dabei, etwa im Bereich der Erneuerbaren Energien selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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Guido Morber, LL.M.

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