„CSRD-Readiness“ mithilfe der erstellungsbegleitenden Prüfung

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veröffentlicht am 27. Juli 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Die ESG-Konformität von Unternehmen wird zu einem wesentlichen Erfolgstreiber und über die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen mitentscheiden. Gesellschaftliche Erwartung und Politik treiben die Regulatorik mit großen Schritten voran und somit rückt auch das Inkrafttreten der CSRD näher. Für die betroffenen Unternehmen wird es schon jetzt zeitlich eng, die Grundlagen für eine vertrauensvolle und nachprüfbare Nachhaltig­keitsbericht­erstattung zu schaffen. Umso wichtiger ist, das Thema Nach­haltig­keitsbericht­erstattung ernst zu nehmen und unmittelbar mit der Vorbereitung auf die CSRD zu beginnen. Dabei empfiehlt sich, den Prüfer von Beginn an im Rahmen einer erstellungs­begleitenden Prüfung einzubinden, um auf dem Weg zum Nach­haltig­keitsbericht keine unnötigen Schleifen zu gehen und womöglich erst im Rahmen der späteren Prüfung mit begrenzter Sicherheit mit Prozess­schwächen und fehlender Dokumentation konfrontiert zu werden. 
 

Prüferische Begleitung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Der künftige Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD wird einer verpflichtenden Prüfung unterliegen und als Bestandteil des Lageberichts veröffentlicht. Durch die verpflichtende Prüfung des Berichts soll das Vertrauen in Nachhaltigkeitsinformationen für die Nutzer und Stakeholder erhöht und die Bedeutung der Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung gestellt werden. Dass der Nach­hal­tig­keitsbericht später geprüft wird, heißt allerdings nicht, dass lediglich geprüft wird, ob der Bericht vorhanden ist, im Gegenteil: die Nachhaltigkeitsberichte werden einer inhaltlichen Prüfung mit zumindest begrenzter Sicherheit unterzogen. Damit das funktioniert, müssen Nachhaltigkeitsberichte mit der gleichen Sorgfalt wie Finanzberichte erstellt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben die Verantwortung für die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Dies beinhaltet, prüffähige Prozesse für die Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung zu definieren, klare Verantwortlichkeiten festzu­legen, wirksame Kontrollen zu implementieren sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation aufzusetzen. 
 
Die neue Regulatorik bedeutet für viele Anwender das Aufsetzen einer neuen Form der Bericht­erstattung, die weite Teile des Unternehmens einbindet, unterschiedlichste Datenquellen umfasst und Auslegungen der jungen gesetzlichen Normen erfordert. Die (Wirtschafts-)Prüfer können durch eine erstellungs­beglei­tende Prüfung dabei frühzeitig und entlang des unternehmens­internen Projekts prüferische Rückmeldung zu Projekt­ansätzen, Auslegungen, Prozessen, Datenpunkten, Kontrollen und der Dokumentation geben. Dabei können wir Erfahrung aus einer Vielzahl von Projekten sowie der sich ständig weiterentwickelnden Ausle­gungen durch Berufs­stand und Anwender­community einfließen lassen. Die Ersteller können so bei der Einfüh­rung der neuen Bericht­erstattung frühzeitig auf die Rückmeldung aus der prüferischen Begleitung reagieren und ihre Konzepte, Prozesse und Dokumen­tation zeitnah so anpassen, dass diese der späteren verpflichtenden Prüfung im ersten Berichtsjahr standhält. Aufgrund der Komplexität der neuen Berichterstattung und meist begrenzten Ressour­cen auf Seiten der Ersteller spielt zeitnahe prüferische Rückmeldung eine wichtige Rolle. So kann z. B. die nichtsachgerechte Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf die Datenpunkte und deren konzeptionelle und prozessuale Umsetzung haben. Werden diese Fehler erst spät im Prozess identifiziert, kann es für die Ersteller insbesondere in internationalen Konzernen schwer sein, fehlende Daten­punkte vollständig und richtig im Rahmen der verbleibenden Zeit zur ersten Bericht­erstattung zu erheben. Wesentliche Fehler können dann möglicherweise Einschränkungen oder Versagungen der Prüfver­merke nach sich ziehen. 

Ablauf und Beitrag der prüferischen Begleitung 

Die prüferische Begleitung beginnt bereits in der Vorbereitungsphase des Einführungsprojekts. Dabei werden die Projektpläne und das Scoping der Ersteller prüferisch auf den Einklang mit den Anforderungen der CSRD und ESRS geprüft. Hiernach folgt in der Regel der weichenstellende Schritt der Wesent­lichkeitsanalyse. Gerade in dieser Phase empfiehlt es sich, prüferisches Feedback zu Konzeption, Durchführung und den Ergebnissen zu erhalten, da die Wesent­lich­keits­analyse viele Parameter für die weiteren Schritte im CSRD-Berichts­­erstel­lungs­­prozess festlegt. Nach der Wesent­lichkeits­analyse müssen die notwendigen fachlichen Konzepte zur Datenerhebung erstellt und deren prozessuale Umsetzung vom Ersteller in Angriff genommen werden, gefolgt von der erstmaligen Datenerhebung im Rahmen von Testläufen und der Aufbau der Berichtsstruktur im Ein­klang mit den ESRS. In all diesen Phasen kann die projektbegleitende Prüfung Mehrwert für den Ersteller bringen und helfen, die Qualität der Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung noch vor der erstmaligen Veröffent­lichung zu verbessern. Die prüferische Begleitung kann zudem Synergien für die erstmalige verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen, da der Prüfer die Einführung der neuen Prozesse eng prüferisch begleitet hat, Prozessschwächen vor der eigentlichen Prüfung durch den Ersteller behoben werden konnten und so der Aufwand im Rahmen der erstmaligen Prüfung reduziert werden kann.  
 
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Fazit  

Die prüferische Begleitung der erstmaligen Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung nach CSRD/ESRS hilft Unter­nehmen, frühzeitig den Weg in die richtige Richtung einzuschlagen. Es reduziert Schwächen in der fachlichen und prozessualen Umsetzung der neuen Regulatorik und trägt so zu belastbaren und vertrauenswürdigen Nachhaltigkeitsberichten bei. Durch das prüferische Feedback können Prozesse rechtzeitig an die gesetzlichen Anforde­rungen angepasst werden. Die Einschätzung der Prüfungs­fähigkeit gibt einen Anhaltspunkt, welche Schritte in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen der CSRD noch zu gehen sind. Als Wirtschaftsprüfer begleiten wir unsere Mandanten auf dem neuen Weg der Nachhaltigkeitsberichterstattung, geben Sicherheit und tragen letztlich zum Vertrauen der Stakeholder in die künftige transparente und nachvollziehbare Nach­haltig­keits­bericht­erstat­tung bei. Ziel ist, dass unsere Mandaten die verbleibende Zeit bestmöglich nutzen, um zielgerichtet die künftigen regulatorischen Anforderungen so zu erfüllen, dass aus prüferischer Sicht qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichte entstehen, die die notwendige Transparenz für die nachhaltige Entwicklung liefern. 

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