TSRS – Die türkischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

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​​​​veröffentlicht am 12. Mai 2025 I Lesedauer ca. 4 Min.


Globale Umweltprobleme wie der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und zunehmende Dürregefahren sowie soziale und wirtschaftliche Herausforderungen wie Einkommensungleichheit, geschlechtsspezifische Diskriminierung und Verstöße gegen unternehmerische Ethik haben ein Ausmaß erreicht, das von Unternehmen nicht länger ignoriert werden kann. Gleichzeitig ist das gesellschaftliche Bewusstsein für Nachhaltigkeit weltweit gestiegen. Unternehmen stehen zunehmend unter dem Druck, ihr wirtschaftliches Handeln im Einklang mit ökologischen und sozialen Erwartungen transparent zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund gewinnen internationale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung. Ziel ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen durch einheitliche Berichtsraster zu erhöhen.


Einführung der TSRS in der Türkei

Mit der Änderung des Artikels 88 des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102, veröffentlicht im Amtsblatt vom 4. Juni 2022, wurde der türkischen Wirtschaftsprüfungskammer (KGK) die Befugnis erteilt, nationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erlassen. Die daraus hervorgehenden türkischen Nachhaltigkeits­bericht­erstattungs­standards (TSRS) stellen nun den verbindlichen Rahmen für berichts­​pflichtige Unternehmen dar.

Die TSRS basieren auf den internationalen Standards IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information und IFRS S2 Climate-related Disclosures, die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt wurden. Die türkische Fassung dieser Standards wurden von türkischen Wirtschaftsprüfungskammer (KGK) veröffentlicht, um Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, die Erstellung transparenter, vergleichbarer und verlässlicher Berichte zu Nachhaltigkeitsthemen zu ermöglichen.

Was beinhalten die TSRS?

Die TSRS definieren zentrale Kennzahlen, Indikatoren und Berichtsmethoden, die Unternehmen bei der Offenlegung ihrer ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen anwenden sollen. Ziel ist es, ein einheitliches und vergleichbares Berichterstattungsniveau zu schaffen und die Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu erhöhen.

TSRS 1 („Allgemeine Vorschriften zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“) und TSRS 2 („Klimabezogene Angaben“) bilden derzeit die Grundlage der Berichterstattung. Weitere 68 Sektor- und Themenspezifische-Standards wurden veröffentlicht.

Parallel dazu hat die EFRAG am 31. Juli 2023 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Diese gelten ab 2024 für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Obwohl TSRS und ESRS auf unterschiedlichen regulatorischen Grundlagen basieren, wird auf internationaler Ebene intensiv an ihrer Angleichung und gegenseitigen Anschlussfähigkeit gearbeitet. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Vergleichbarkeit und Kompatibilität zwischen beiden Standards zu erhöhen – unter anderem durch die Entwicklung gemeinsamer Leitfäden, Abstimmungen zwischen Standardsetzern und die Förderung einer einheitlichen globalen Berichtsrahmens.

Für wen gilt die Berichtspflicht?

Gemäß der Veröffentlichung vom 5. Januar 2024 gelten die TSRS verpflichtend für Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
  • Gesamtaktiva von 500 Millionen Türkischen Lira
  • Jährliche Nettoumsatzerlöse 1 Milliarde Türkische Lira
  • Anzahl der Mitarbeiter 250 Personen

Diese Kriterien gelten für große Unternehmen, einschließlich börsennotierter Gesellschaften, Banken, Finanz­institute und andere relevante Organisationen. Darüber hinaus sind bestimmte Banken gemäß dem türkischen Bankengesetz Nr. 5411 ebenfalls verpflichtet, sofern sie der Bankenaufsicht unterliegen – mit Ausnahme der Institute, die dem Einlagensicherungsfonds unterstehen.

Wichtig ist anzumerken, dass auch Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Verpflichtung fallen, können freiwillig nach TSRS berichten – ein zunehmend gewählter Weg, um auf Investorenanforderungen und interna­tionale Marktanforderungen zu reagieren.

Nachhaltigkeitsprüfung nach TSRS

Die im Rahmen der TSRS erstellten Nachhaltigkeitsberichte unterliegen der verpflichtenden Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, sofern das berichtende Unternehmen unter die Anwendungspflicht fällt. Diese Prüfung stellt sicher, dass die im Bericht enthaltenen Angaben mit den geltenden Standards übereinstimmen und sowohl inhaltlich korrekt als auch vollständig und verlässlich sind.

Die Prüfung umfasst dabei nicht nur eine formale Kontrolle der Offenlegung, sondern bezieht sich auch auf die Nachvollziehbarkeit der angewandten Methoden, die Konsistenz der verwendeten Daten sowie die Transparenz der Berichterstattungsprozesse.
Die KGK ist als zuständige Regulierungsbehörde dafür verantwortlich, Wirtschaftsprüfer, die Nachhaltigkeits­prüfungen durchführen dürfen, zu qualifizieren, zu prüfen und zuzulassen. Um sicherzustellen, dass die Prüfungen von entsprechend fachlich kompetenten Personen durchgeführt werden, hat die KGK mit ihrer Bekanntmachung vom 28. Juni 2024 die inhaltlichen Schwerpunkte und Anforderungen an die Prüfer veröffentlicht.
Die erste offizielle Qualifikationsprüfung zur Erlangung der Befugnis für Nachhaltigkeitsprüfungen fand am 21. September 2024 statt. Diese Entwicklung unterstreicht einen bedeutenden Schritt in der Professionalisierung und Systematisierung der Nachhaltigkeitsprüfungen in der Türkei.

Langfristig wird erwartet, dass diese Prüfungen zur Stärkung der Berichtsqualität, zur Förderung und zur Erhöhung der Markttransparenz beitragen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Prozesse vorbereiten, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern stärken zugleich ihre Glaubwürdigkeit gegenüber sämtlichen Stakeholdern.

Fazit

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich weltweit zu einem zentralen Bestandteil unternehmerischer Rechenschaft. Während sie formal als „nichtfinanzielle Berichterstattung“ bezeichnet wird, ist ihr Einfluss auf den Unternehmenswert und das Stakeholder-Vertrauen zunehmend gleichzusetzen mit klassischen Finanzkennzahlen.

Die Türkei positioniert sich mit den TSRS aktiv im internationalen Nachhaltigkeitsdiskurs und fordert Unternehmen auf, Verantwortung transparent und strukturiert wahrzunehmen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, stärken nicht nur ihre Compliance, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld.

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