Frankreich: Neuerungen bezüglich des Systems der Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR)

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veröffentlicht am 5. April 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Die REP-Wertschöpfungsketten wurden zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen bestimmter Produktkategorien geschaffen. Sie basieren auf dem Prinzip der erwei­terten Herstellerverantwortung, nach dem die Abfallerzeuger für die Behandlung und Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sind (Umweltgesetzbuch Art. L 541-10), in Anwendung des Gesetzes 2020-105, das als „AGEC“-Gesetz bezeichnet wird. 

   
Dabei handelt es sich um eine Anwendung des Verursacherprinzips. Je mehr Abfall ein Produzent produziert, desto größer ist die Belastung durch den zu behandelnden Abfall und desto höher ist der Preis für die Behandlung dieses Abfalls. Die Kosten für die Abfallbehandlung sind also proportional zur Menge, die der Erzeuger produziert. In Frankreich gibt es derzeit 12 REP-Systeme, womit Frankreich eines der führenden Länder in diesem Bereich in Europa ist.
 
Die Hersteller übernehmen die Entsorgung ihrer Abfälle, indem sie gemeinsam zugelassene Öko-Orga­nisa­tionen einrichten, denen sie ihre Verpflichtungen übertragen und im Gegenzug einen finanziellen Beitrag, den sogenannten Öko-Beitrag, entrichten. Sie können auch ein individuelles System einrichten. Die Abfall­bewirt­schaftung durch Öko-Organisationen oder individuelle Systeme muss den Zielen entsprechen, die in den Lastenheften der betreffenden Produkte festgelegt sind. In diesen Lastenheften werden die Modalitäten für die Rücknahme und die Entsorgung der Abfälle festgelegt.

Artikel L. 541-10-9 des Umweltgesetzbuches weitet seit dem 1. Januar 2022 die REP auch auf Online-Plattformen aus. 

Seit diesem Datum stellen die Öko-Organisationen den Herstellern eine Identifikationsnummer aus, die für den Hersteller den Nachweis darstellt, dass er tatsächlich im Register der Öko-Organisation eingetragen ist und dass er den Öko-Beitrag gezahlt hat. Ebenso ist jeder Hersteller gemäß Artikel R. 541-173 des Umwelt­gesetz­buchs verpflichtet, seine Identifikationsnummer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder, falls nicht vorhanden, in jedem anderen dem Käufer übermittelten Vertragsdokument, wie z.B. Kostenvoranschlägen oder Rechnungen, anzugeben. Der Hersteller muss diese Identifikationsnummer auch auf seiner Website angeben.

FOCUS: Sind Sie von der DWR-Verordnung betroffen? Sind Ihre Geschäftsunterlagen, darunter Ihre AGB und Ihre Website, auf dem neuesten Stand? Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um den Umfang Ihrer Verpflichtungen zu analysieren und Sie bei der Einhaltung der REP/des AGEC-Gesetzes zu unterstützen.

Artikel L.541-9-3 des Umweltgesetzbuches schreibt außerdem vor, dass Hersteller auf den von ihnen verkauften Produkten das sogenannte „Triman“-Symbol anbringen müssen, um den Verbraucher über die geltenden Recyclingvorschriften zu informieren.

Die schrittweise Ausweitung der REP-Wertschöpfungsketten in Frankreich

Seit dem 1. Januar 2023 wurde die Branche für Bauabfälle zu den bestehenden DWR-Branchen in Frankreich hinzugefügt, d. h.: Haushaltsverpackungen, Papier, Elektro- und Elektronikgeräte (EAG) Textilprodukte, Batterien und Akkumulatoren, Chemikalien, Reifen, Altfahrzeuge, Sport- und Freizeitboote, punktuelle Medizinprodukte, die von Patienten zur Selbstbehandlung verwendet werden, Humanarzneimittel, Einrichtungsgegenstände, Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel sowie Heimwerker- und Gartenartikel.

Das AGEC-Gesetz sieht vor, dass im Jahr 2023 auch ein System für Verpackungen, die von Gastro­nomie­betrieben verwendet werden, eingerichtet wird und dass dieses System bis 2025 auf alle gewerblichen Verpackungen ausgeweitet wird. Im Rahmen des AGEC-Gesetzes werden im Jahr 2024 eine Produktkette für Kaugummi und Einweg-Sanitärtextilien und im Jahr 2025 eine Produktkette für kunststoff­haltige Fischereigeräte geschaffen.
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