Aktuelles aus der EU-Gesetzgebung: Konsultationen bei BMF und ESMA

PrintMailRate-it

Die EU-Gesetzgebung ist in ständiger Bewegung. Aktuell konsultieren sowohl das Bundesministerium für Finanzen (BMF) als auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu eventuell bestehendem Änderungsbedarf hinsichtlich EU-rechtlicher Vorgaben für Finanzinstrumente und -märkte, sowie hinsichtlich der Durchführung von Liquiditätsstresstests für Investmentfonds. 

 

BMF-Konsultation zu Erfahrungen und Änderungsbedarf hinsichtlich MiFID II und MiFIR


Im Januar 2018 traten die zweite „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente” (MiFID II) und die „EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR)”, die durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) umgesetzt wurden, in Kraft. Ziel dieser Regelungen war es, die Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern und auch den Schutz von Verbrauchern in der EU zu stärken. Dies führte unter anderem zu Neuerungen für Fondsmanager im Bereich der Product Governance und brachte vor allem diverse Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mit sich (siehe hierzu auch unseren Beitrag in der Kapitalanlage Kompakt Oktober 2016 sowie das Themenspecial zum KAGB). 

Etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der MiFID II - Richtlinie fragt das BMF im Rahmen einer Konsultation nun Marktteilnehmer und betroffene Anwender nach ihren Erfahrungen mit den neuen Regelungen und will in Erfahrung bringen, ob und - gegebenenfalls - inwieweit hierzu ein Änderungsbedarf gesehen wird. Bereits vor der Initiierung dieser Konsultation sind beim BMF zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, aus welchen hervorging, dass hinsichtlich der verschiedenen Regelungsbereiche der MiFID II/ MiFIR sowie den ausgestaltenden Regelungen und Umsetzungsgesetzen Nachbesserungs- bzw. Veränderungsbedarf besteht. 

Aufgrund dieser Rückmeldungen und nicht zuletzt aufgrund der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, die vorsieht, dass die bisherigen (bestehenden) Maßnahmen des finanziellen Verbraucherschutzes zu evaluieren sind, möchte sich das BMF im Rahmen einer Konsultation ein möglichst breites Bild über zu evaluierende Fragestellungen verschaffen. 

Eine Umsetzung eines im Rahmen dieser Konsultation identifizierten Änderungsbedarfs in Bezug auf EU-Vorgaben kann regulatorisch nur auf europäischer Ebene erfolgen. Hierzu plant das BMF diesen Änderungsbedarf gegenüber der Europäischen Kommission zu adressieren.  

Die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme besteht bis zum 15. März 2019. Stellungnahmen können per E-Mail an VIIB5@bmf.bund.de und hartmut.krueger@bmf.bund.de gerichtet werden. 


ESMA konsultiert Leitlinien zu Liquiditätsstresstests von Investmentfonds


Um eine einheitliche Aufsichtspraxis auf europäischer Ebene zu unterstützen, hat die ESMA am 5. Februar 2019 Leitlinien zu Liquiditätsstresstests veröffentlicht.  

Die Leitlinien basieren auf den im April 2018 veröffentlichten „Empfehlungen zu Liquiditäts- und Hebelfinanzierungsrisiken von Investmentfonds” des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB). Die ESMA verfolgt mit ihren Leitlinien das Ziel, die Fondsmanager bei ihrem Umgang mit Liquiditätsrisiken zu unterstützen und somit den möglichen Einfluss von Risiken zu minimieren. Dieses soll durch eine Zusammenstellung eines Katalogs aus Mindestanforderungen in Form von Leitlinien und grundsätzlichen Erläuterungen, für das Liquiditätsmanagement erreicht werden. Das Dokument soll einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten Geltung finden. Auf diese Weise soll zudem auch eine weitere Vereinheitlichung Aufsichtspraxis durch die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht werden. 

Adressaten dieser Leitlinien sind vor allem Kapitalverwaltungsgesellschaften, (KVGen) und deren Fondsmanager, welche Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) beziehungsweise offene oder geschlossene alternative Investmentfonds (AIF, z.B. geschlossene Immobilienfonds) verwalten. Weitere Adressaten der Leitlinien sind die Verwahrstellen von OGAW und AIF. 

Die Stresstests sind durch die KVGen durchzuführen. Hierbei können sie sich an 14 von der ESMA zur Verfügung gestellten Leitlinien orientieren. Diese Leitlinien enthalten im Wesentlichen Anforderungen an die Durchführung von Liquiditätsstresstests im Hinblick auf die Organisation und Ausgestaltung der Liquiditätsstresstests durch die KVGen und sehen auch spezifische Tests bezogen auf die jeweiligen Anlagegenstände und bestehenden Verbindlichkeiten der OGAW's bzw. AIF's vor.  

Die KVGen erhalten auf diese Weise die umfassende Möglichkeit, bestehende Risiken zu identifizieren, zu überwachen und – falls notwendig – Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, da bei der Durchführung der Stresstests sowohl ein realistisches als auch ein negatives Szenario zu betrachten ist. 

Die Konsultation ist als Fragenkatalog ausgestaltet, der 32 Fragen enthält, welche die von der ESMA in dem Dokument dargestellten Leitlinien aber auch den konzeptionellen Aufbau des Dokuments thematisieren. Eine Stellungnahme ist bis zum 1. April 2019 möglich. Im Anschluss hieran ist durch die ESMA eine Veröffentlichung der finalen Version bis Sommer 2019 geplant. 

 

Fazit:


Die EU-Gesetzgebung zur Stärkung des Verbraucher- und Anlegerschutzes, aber auch zur Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis in den Mitgliedstaaten ist weiter im Fluss. Bereits bestehende Handlungsbedarfe wurden erkannt und werden nun weiter ausgelotet. Es bleibt spannend, welche Änderungen der derzeitigen Regelungen sich hieraus ergeben werden aber auch, welche Neuregelungen seitens der EU an diese Konsultationen anschließen.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Christian Conreder

Rechtsanwalt

Partner

+49 40 2292 975 32

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu