Neue Entwicklungen für Finanzanlagenvermittler – Fahrplan für die Änderung der Finanzanlagenvermittlerverordnung und zukünftige Aufsicht durch die BaFin

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In unserer Ausgabe der Kapitalanlage kompakt aus dem November 2018 haben wir Sie über den Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) vom 7. November 2018 informiert. Zum zeitlichen Fahrplan der Umsetzung der Änderungen sowie zum wichtigen Thema der Aufsichtskompetenzen gibt es jetzt Neuigkeiten.  

Diese ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu Finanzanlagenvermittlern nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) (BT-Drs. 19/8105) vom 4. März 2019. 

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Referentenentwurfes war die Freude innerhalb der Branche groß, zumindest im Hinblick auf den Umstand, dass der Kelch der BaFin-Aufsicht an den Finanzanlagevermittlern vorbei gegangen zu sein schien. Die Antwort der Bundesregierung enthält jedoch Aussagen zu Plänen, die Finanzanlagenvermittler zukünftig nun doch unter die Aufsicht der BaFin zu fassen. Die Übertragung der Aufsicht und ein dafür erforderliches Gesetz soll demnach „zügig” auf den Weg gebracht und derzeit bereits in den beteiligten Resorts erörtert werden. 

In Abkehr von ihrer noch Anfang 2017 getätigten Äußerung, keine Absicht zu haben, Aufsichtszuständigkeiten zu verändern, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben nun damit, dass das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht nach Umsetzung zahlreicher Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) deutlich umfangreicher und komplexer geworden sei. Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht sei die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin erforderlich. Darüber hinaus erwartet sich die Bundesregierung von der BaFin-Aufsicht eine bundesweite Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis im Gegensatz zu der bisher vorherrschenden Zersplitterung. Zudem könne das bei der BaFin aufgrund der inhaltlich ähnlichen Überwachung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorhandene Fachwissen genutzt werden, so dass Synergieeffekte zu erwarten seien. Antworten auf die Fragen nach zusätzlichem Personal bei der Behörde sowie zur Höhe der Kosten für die Finanzanlagenvermittler bleibt die Bundesregierung mit Verweis auf das noch laufende konzeptionelle Verfahren schuldig. 

Auf die Frage, welchen Zeitplan die Bundesregierung bei der Änderung der FinVermV verfolge und welche Übergangszeiten geplant sein, wird erwidert, dass die Neufassung der FinVermV nach derzeitiger Planung im ersten Halbjahr 2019 im Bundesrat beschlossen werden soll. Die Erforderlichkeit von Übergangsfristen für die Neuregelungen der FinVermV würde gegenwärtig geprüft. Gerade der Punkt Übergangsfristen wurde in der Konsultation des Referentenentwurf diskutiert, da solche Fristen bisher nicht vorgesehen waren, was insbesondere für die aufwendig umzusetzende Pflicht des „Tapings” zu manchen Schwierigkeiten führen dürfte. 

Als vermeintlich versöhnlichen Abschluss äußert sich die Bundesregierung dazu, dass derzeit keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Finanzanlagenvermittler geplant sein. 

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