Löffler: Presserecht Kommentar

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Der im Jahr 1955 erstmals erschienene Kommentar zum Presserecht ist nun in 7. Auflage erhältlich.

  

Der Kommentar erläutert zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Presse und stellt sodann die Bestimmungen der 16 Landespressegesetze bzw. der presserechtlichen Regelungen in den Landesmediengesetzen einschließlich des Äußerungsrechts dar. Der anschließende Besondere Teil enthält pressespezifische Regelungen des Bundes- und Verbandsrechts, z.B. Standesrecht der Presse, Recht der Anzeige, Urheber- und Verlagsrecht der Presse, Arbeitsrecht im Presseunternehmen, Titelschutzrecht, Mediendatenschutzrecht, Pressestraf-  und -verfahrensrecht sowie Jugendschutzrecht und Steuerrecht. 

 

„Der Löffler“ bietet damit eine Gesamtdarstellung aller wesentlichen Bereiche des pressebezogenen Rechts.

 

Dieses Standardwerk des Presserechts wird von Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt herausgegeben. Er hat zudem u. a. die wichtigen Vorschriften des § 4 LPG (Informationsanspruch) und des § 11 LPG (Gegendarstellung) kommentiert.

 

Mit Dr. Susanne Grimm ist eine weitere Rechtsanwältin von Rödl & Partner als Autorin an diesem Werk beteiligt.  Sie befasst sich in den §§ 7-9 LPG mit den presserechtlichen Regeln zu Druckwerken, zur Impressumpflicht und zum verantwortlichen Redakteur.

 

Das Presserecht gewinnt in der Praxis stetig an Bedeutung. Die Entwicklungen der Medienlandschaft, der Technologie und der Gesellschaft führen zu einem größeren Schutzbedarf vor Falschinformationen, Hate Speech, Preisgabe persönlicher und vertraulicher Daten und sonstigen Rufbeeinträchtigungen. Ein positiver Ruf ist gerade für Unternehmen von großer wirtschaftlicher Relevanz. Insbesondere in Krisensituationen kommt dem Reputationsschutz eine entscheidende Rolle zu.

  

In der Beratungspraxis stellen sich hierbei nicht nur rechtliche Fragen. Wie die Interessen des Betroffenen am besten gewahrt werden können, ist vielmehr aufgrund einer Gesamtbetrachtung auch unter kommunikativen Aspekten zu entscheiden. Vorschnelle rechtliche Maßnahmen können sich als kontraproduktiv erweisen. Gleichwohl ist die rechtliche Einordnung Grundlage der zu treffenden Entscheidungen über das richtige Vorgehen.

  

Rödl & Partner berät und vertritt  sowohl von einer Berichterstattung Betroffene als auch Medienunternehmen und Rundfunksender. Bereits im Vorfeld einer möglichen Berichterstattung sind wir für Sie da, z.B. bei der Beantwortung kritischer Medienanfragen.

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Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz

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