Aktuelles aus dem Energierecht für Anlagenbetreiber – Die Regulatorik dezentraler Energieerzeugung einfach managen

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​veröffentlicht am 28. Februar 2023

 

In ganz Deutschland setzen Infrastrukturunternehmen wie beispielsweise Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dezentrale Energieversorgung in ihren Liegenschaften. Grund hierfür ist, dass erhebliche Chancen bestehen einerseits den ökonomischen Vorteil zu nutzen, andererseits auch ihren gesellschaftlichen ökologischen Pflichten nachzukommen. So reduzieren diese Einrichtungen ihre Betriebskosten nachhaltig und vermindern gleichzeitig den CO2-Ausstoß.

 

Leider gleicht die deutsche energierechtliche Regulatorik für Anlagenbetreiber einem Paragrafen-Dschungel: Atypische Netznutzung, Hochlastzeitfenster, Eigenverbrauch, Direktlieferung, reduzierte Netzentgelte, Umlagen und Steuern stehen in komplizierten Wechselwirkungen zueinander, die sich zudem ständig ändern. Hinzu kommen einmalige und dauerhafte Meldepflichten an unterschiedliche Behörden, die einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen und bei Nichterfüllung nicht selten Ordnungswidrigkeitstatbestände begründen.
 
Zwar hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die regulatorischen Hürden im Bereich der dezentralen Energieerzeugung abzubauen und hat insbesondere zwischenzeitig die EEG-Umlage abgeschafft. Jedoch sind Anfang des Jahres neue energierechtliche Gesetze (z.B. das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)) in Kraft getreten, welche neue Meldepflichten – z.B. für Betreiber von KWK-, PV-, oder Kundenanlagen –  vorsehen. Mit dem jüngst in Kraft getretenen Strompreisbremsegesetz sind Anlagenbetreiber von Anlagen über 1 MW (el) zudem verpflichtet, Überschusserlöse, die nach der Logik des Gesetzgebers aktuell „unverhofft” erwirtschaftet werden, im Wege der Selbstveranlagung an die zuständigen Netzbetreiber abzuführen.

 

Anlagenbetreiber sind folglich gut beraten, die neuen rechtlichen Anforderungen zu prüfen, um Risiken zu vermeiden.

 

 

Energierechtliche Komplexität mit SMARENDO vereinfachen und Meldungen automatisieren

Um sowohl die energierechtliche Komplexität zu bewältigen, als auch den Verwaltungsaufwand von Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dezentralen Eigenversorgungskonzepten zu reduzieren, haben wir den cloudbasierten Online Service „SMARENDO” entwickelt. Dadurch kann das energierechtliche und kaufmännische Management dezentraler Energieerzeugung radikal vereinfacht werden.
 
Kern unseres Online Services SMARENDO bildet die 1:1 Abbildung der jeweiligen Energieerzeugungs- bzw. Versorgungsstruktur des jeweiligen Standorts als „Digitaler Zwilling“. Aus ihm generiert sich ein damit verbundener maßgeschneiderter Pflichten- und Fristenkatalog, der fortlaufend aktualisiert wird. Durch die automatisierte Integration der Messdaten und korrekte Erfassung der Strommengen gemäß Eigenverbrauch, Drittmengen und Überschussvermarktung lassen sich die Meldepflichten weitgehend automatisiert erfüllen.


Ihre Vorteile: Sie behalten stets einen aktuellen energierechtlichen Überblick, reduzieren die Verwaltungskosten und steigern Ihre energierechtliche Compliance.


 

 

Gerne beraten wir Sie bei der Erfüllung der aktuellen Meldepflichten im Energierecht und stehen Ihnen jederzeit für eine Online Live Demonstration von SMARENDO zur Verfügung.


 

Autoren

​Benjamin Zwinscher​Lukas Kostrach

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Benjamin Hufnagel

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