EU verschärft Sanktionen: Überblick über das 17. Sanktionspaket gegen Russland

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Mai 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Das 17. Sanktionspaket der EU, das vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde, stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar, um den wirtschaftlichen und militärisch-industriellen Druck auf Russland zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Aggression gegen die Ukraine erweitert die EU nicht nur bestehende Beschränkungen, sondern führt auch neue rechtliche Mechanismen ein, die sowohl gegen russische als auch gegen ausländische Akteure gerichtet sind.


S​chlag gegen die Schattenflotte und Sanktionsumgehung

Ein zentrales Element des neuen Pakets ist die Aufnahme von 189 weiteren Schiffen, die am Umgehen der Ölpreisobergrenze beteiligt sind. Dies ist die bislang größte koordinierte Maßnahme der G7 gegen die sogenannte „Schattenflotte“. Insgesamt unterliegen nun 342 Schiffe dem Verbot des Hafenanlaufs und dem Verbot der Inanspruchnahme europäischer Dienstleistungen.
Ebenfalls wurden 31 Unternehmen in die Sanktionsliste aufgenommen, die den russischen Militärisch-Industriellen Komplex direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind, darunter 13 Unternehmen mit Sitz in Drittländern (Türkei, Vietnam, VAE, Serbien, Usbekistan).

Erstmals wurden Sanktionen gegen das russische Fischereiunternehmen unter anderem auch Murman Sea Food verhängt. Grundlage der Aufnahme in die Sanktionsliste ist der Umstand, dass sich an Bord der Schiffe des Unternehmens Ausrüstungen befinden, die über Aufklärungs- und Überwachungspotenzial verfügen und in den Gewässern der Nord- und Ostsee (Baltisches Meer) eingesetzt werden.  

Erweiterung der Sanktionslisten

Die neue Sanktionsrunde umfasst 75 weitere Einträge (17 Personen und 58 Organisationen), die zur Untergrabung der territorialen Integrität der Ukraine beigetragen haben. Darunter befinden sich Rüstungsunternehmen, Logistik- und Reedereibetreiber (darunter Volga Shipping) sowie Akteure, die an der Plünderung von Kulturgütern in besetzten Gebieten beteiligt waren.

Eine bedeutende rechtliche Neuerung: Im Vorfeld der neuen Sanktionen wurde die Beweislast auf den Kläger verlagert — wer eine Aufnahme in die Sanktionsliste anficht, muss nachweisen, dass er kein führender russischer Unternehmer ist und keine Nähe zum Regime aufweist.

Weitere Exportbeschränkungen

Die Liste der Dual-Use-Güter und sensiblen Technologien wurde erneut erweitert. Neu umfasst sind unter anderem:
  • chemische Vorprodukte (Natriumchlorat, Kaliumchlorat, Aluminium-, Magnesium- und Borpulver), die als Raketentreibstoffe Verwendung finden;
  • Ersatzteile für CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen (z. B. Kugelgewindespindeln und Encoder), die essenziell für die industrielle Basis Russlands im Dienste der Rüstungsproduktion sind.
Zusätzlich wurde ein Durchfuhrverbot für bestimmte Güter über EU-Gebiet eingeführt, um Reexporte nach Russland über Drittländer zu unterbinden.

Verlängerung der „Sachalin-Ausnahme“

Zur Sicherstellung der Energieversorgung Japans verlängert die EU die Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für Lieferungen im Rahmen des Projekts Sachalin-2 bis zum 28. Juni 2026.

Neuer Rechtsrahmen: Verordnung (EU) 2025/964

Mit der Verordnung (EU) 2025/964 schafft die EU erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung russischer destabilisierender Aktivitäten. Die zentralen Neuerungen:
  • Verbot von Transaktionen mit physischen Vermögenswerten, die mit destabilisierenden russischen Aktivitäten in Verbindung stehen. Dazu zählen Immobilien, industrielle Infrastruktur, Grundstücke, Häfen und Produktionskapazitäten.
  • Auch indirekt gehaltene Vermögenswerte – etwa über Strohmänner oder Offshore-Gesellschaften – fallen unter das Verbot, wenn der wirtschaftlich Berechtigte ein russischer Akteur ist.
  • Sanktionen gegen Drittstaaten und außerhalb der EU ansässige juristische Personen, die Russland technische oder finanzielle Hilfe bei der Umgehung der Sanktionen leisten.
  • Striktes Verbot der Verbreitung russischer oder kremlnaher Medieninhalte im gesamten Gebiet der EU, einschließlich digitaler Plattformen, IPTV, Apps und Web-Hosting.
  • Erweiterung der Aufnahmekriterien für die Sanktionslisten um Informationsoperationen, Migrationsmanipulation und die Untergrabung von Souveränität und demokratischen Institutionen.
  • Verschärfung der Kontrolle über Umgehungsstrukturen und über wirtschaftlich Berechtigte, auch über verbundene Unternehmen und Netzwerke in Offshore-Jurisdiktionen.
Die EU betont, dass die fortlaufenden Umgehungsversuche seitens Russlands einerseits die Effektivität der Sanktionen belegen, andererseits aber auch eine ständige Nachjustierung und engere internationale Zusammenarbeit erfordern.

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