Erläuterungen zu den Vorschriften für die Quellensteuerbefreiung

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veröffentlicht am 11. Juli 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute


Um in das Regime der Befreiungsregelung für Beteiligungen zu gelangen und eine Quellensteuerbefreiung auf Dividenden zu erhalten, die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, müssen die Aktien der Tochtergesellschaft mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung gehalten werden (Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe a) des italienischen Einkommensteuergesetzes). 

Aus den Klarstellungen Nr. 44/2022 und 64/2022 der italienischen Steuerbehörde geht hervor, dass bei umwandelbaren Aktien sowohl die Monate vor als auch die Monate nach der Umwandlung für die Berechnung der Haltedauer als gültig anzusehen sind. 

Diese beiden Dokumente sind relevant, da sie eine Umkehr in der Auffassung der Steuerbehörde in Bezug auf die Vergangenheit bezeugen; insbesondere in ihrer Klarstellung Nr. 818 vom 16. Dezember 2021) hatte die Steuerbehörde die diametral entgegengesetzte These vertreten. 

Bei dem in der Klarstellung Nr. 44/2022 analysierten Fall handelt es sich um eine Spac (Special Purpose Acquisition Company), d.h. eine Zweckgesellschaft, deren Ziel es ist, durch eine Börsennotierung Kapital zu beschaffen; nach dem IPO wird eine Zielgesellschaft identifiziert und ein Zusammenschluss mit dieser durchgeführt, häufig durch eine Fusion, die es der Zielgesellschaft ermöglicht, von der vorherigen IPO der Spac zu profitieren. 

Bei dieser Art von Transaktion werden sowohl Stammaktien (für die Investoren des Börsengangs) als auch für die Projektträger bestimmte Sonderaktien ausgegeben, die sich dadurch auszeichnen, dass sie weder Stimmrechte noch Gewinne gewähren, aber unter bestimmten Bedingungen in Stammaktien umgewandelt werden können. 

Entgegen der Antwort der italienischen Steuerbehörde vom Ende 2021 zu diesem Thema, kam das Finanzamt nun zu dem Schluss, dass bei der Berechnung der ununterbrochenen holding period von 12 Monaten auch der Zeitraum vor der Umwandlung in Stammaktien berücksichtigt werden sollte.

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