„Decreto Aiuti-ter“: Die wichtigsten Neuerungen im Steuerbereich

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veröffentlicht am 14. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 7 Minuten


Am 23. September 2022 wurde das Gesetzesdekret Nr. 144/2022 (das so genannte „Decreto Aiuti-ter“) im Amtsblatt veröffentlicht, das weitere dringende Maßnahmen zur nationalen Energiepolitik, zur Produktivität der Unternehmen, zur Sozialpolitik und zur Umsetzung des Nationalen Plans für Erholung und Widerstandsfähigkeit (PNRR)“ enthält. 


Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Neuerungen des oben genannten Aiuti-ter-Erlasses zusammengefasst. 


Steuergutschriften für Energie und Gas: Verlängerung und Stärkung 

Die Steuergutschriften für Unternehmen für den Kauf von Strom und Erdgas werden verlängert und verstärkt. 

Insbesondere energieintensive und gasverbrauchende Unternehmen erhalten eine Steuergutschrift in Höhe von 40 Prozent der Ausgaben für den im Oktober und November 2022 erworbenen und verbrauchten Energieanteil. 

Was die nicht energieintensiven Unternehmen betrifft: 
  • Die Vergünstigung wird auch auf alle Unternehmen mit Stromzählern mit einer verfügbaren Leistung von 4,5 kW oder mehr ausgedehnt (also auch auf Bars, Restaurants und kommerzielle Aktivitäten); 
  • die Steuergutschrift wird auf die Monate Oktober und November 2022 zu einem Satz von 30 Prozent verlängert. 

Für Nicht-Gasunternehmen wird die Gutschrift für denselben Zeitraum auf 40 Prozent festgesetzt. 

Die oben beschriebenen Steuergutschriften können bis zum 31. März 2023 mit dem Formular F24 verrechnet werden oder nur in vollem Umfang an andere Einrichtungen (einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre) abgetreten werden, ohne dass ein Recht auf spätere Abtretung besteht. 

Davon unberührt bleiben zwei weitere Abtretungen, sofern sie zugunsten von Banken und Finanzintermediären, von Unternehmen, die einer Bankengruppe angehören, oder von in Italien zugelassenen Versicherungsunternehmen erfolgen. 

Bei der Abtretung von Steuergutschriften müssen die begünstigten Unternehmen die Genehmigung der Unterlagen beantragen, die das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf Steuergutschriften belegen. 

Die Erwerber verwenden die Steuergutschriften in der gleichen Weise wie der Veräußerer, in jedem Fall aber bis spätestens 31. März 2023. 

Landwirtschaftliche und Fischereibetriebe: Steuergutschrift für Kraftstoff 

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden außergewöhnlichen Anstiegs der Diesel- und Benzinpreise abzumildern, wird die Steuergutschrift für den Kauf von Treibstoff für landwirtschaftliche und fischereiliche Tätigkeiten, die erstmals mit Artikel 18 des Gesetzesdekrets Nr. 21/2022 eingeführt wurde, mit einigen Neuerungen auf Käufe im vierten Quartal 2022 ausgedehnt. 

Die Vergünstigung wird Unternehmen gewährt, die landwirtschaftliche und fischereiliche Tätigkeiten ausüben, sowie Unternehmen, die agro-mechanische Tätigkeiten unter dem ATECO-Code 1.61 ausüben, als 
teilweiser Ausgleich für die höheren Kosten, die tatsächlich für den Kauf von Diesel und Benzin für den Antrieb der für die oben genannten Tätigkeiten eingesetzten Fahrzeuge anfallen. 

Die Steuergutschrift beläuft sich auf 20 Prozent der Ausgaben für den Kauf von Kraftstoff in den Monaten Oktober, November und Dezember 2022, die durch die entsprechenden Kaufrechnungen nachgewiesen werden, abzüglich der Mehrwertsteuer. 

Im Falle von Unternehmen, die in der Landwirtschaft und Fischerei tätig sind, wird der Zuschuss auch für die Ausgaben gewährt, die im vierten Kalenderquartal des Jahres 2022 für den Kauf von Diesel und Benzin für die Beheizung von Gewächshäusern und Produktionsgebäuden für die Tierhaltung anfallen. 

Die Steuergutschrift kann bis zum 31. März 2023 mit Hilfe des Formulars F24 verrechnet oder in vollem Umfang an andere Einrichtungen, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzvermittler, abgetreten werden, ohne dass eine spätere Abtretung möglich ist, unbeschadet der Möglichkeit von zwei weiteren Abtretungen, die nur zugunsten von Banken und Finanzvermittlern, Unternehmen, die einer Bankengruppe angehören, oder Versicherungsgesellschaften, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Italien zugelassen sind (so genannte "beaufsichtigte" Einrichtungen), möglich sind. 

Im Falle einer Übertragung müssen die begünstigten Unternehmen einen Vermerk auf den Unterlagen beantragen, der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Steuergutschriften bestätigt. 

Die Erwerber verwenden die Steuergutschriften in der gleichen Weise, wie sie vom Veräußerer verwendet worden wären, und in jedem Fall bis zum 31. März 2023. 


Liquidität für Unternehmen, um ihre Rechnungen zu bezahlen 

Es ist vorgesehen, dass Sace und der KMU-Fonds unentgeltliche Bürgschaften für Darlehen übernehmen, die Banken Unternehmen für die Begleichung von im Oktober, November und Dezember ausgestellten Rechnungen gewähren. 

Die Sace-Bürgschaft ist kostenlos, und auf das Darlehen wird ein Zinssatz angewandt, der sich an den BTPs orientiert (d. h. ein gedeckelter Zinssatz). 

Beim KMU-Fonds hingegen wird der Bürgschaftsanteil von 60 Prozent auf 80 Prozent des zur Begleichung von Rechnungen finanzierten Betrags erhöht. 

Auch in diesem Fall ist die Garantie kostenlos. 

Im Zusammenhang mit dieser Vorschrift wurden schwerwiegende Bedenken geäußert, die vor allem mit der Notwendigkeit zusammenhängen eine EU-Zulassung zu beantragen, für die ein Zeitraum (mehr als ein Monat) abgewartet werden müsste, der mit den Bedürfnissen der Unternehmen, die in unmittelbarer Zukunft mit den höheren Auszahlungen umgehen müssen, unvereinbar wäre. 

Der Höchstbetrag der Finanzierung (von 35.000 Euro auf 62.000 Euro), der von Ismea im Zusammenhang mit Darlehen für Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die einen Anstieg der Energiekosten erlitten haben, garantiert werden kann, wird erhöht. 


Ermäßigung der Verbrauchs- und Mehrwertsteuersätze für Kraftstoffe 

Sie wird für den Zeitraum vom 18. bis 31. Oktober 2022 bestätigt: 
  • die Senkung der Verbrauchsteuersätze auf bestimmte als Brennstoffe verwendete Energieerzeugnisse; 
  • die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf Lieferungen von Erdgas, das für Kraftfahrzeuge verwendet wird; 
  • die Aussetzung der Anwendung des gestaffelten Verbrauchsteuersatzes für Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke gemäß Nummer 4-bis der Tabelle A im Anhang zum konsolidierten Verbrauchsteuergesetz gemäß Gesetzesdekret Nr. 504/1995. 

Um die korrekte Anwendung der Ermäßigungen zu gewährleisten, übermitteln die Betreiber von Handelslagern für verbrauchsteuerpflichtige Energieerzeugnisse und die Betreiber von Einrichtungen für die Abgabe von Kraftstoffen am Straßenrand der zuständigen Zoll- und Monopolbehörde bis zum 10. November 2022 die Daten über die am 30. Oktober 2022 in den Tanks gelagerten Erzeugnismengen und für die die Verbrauchsteuerermäßigungen und die Nullbewertung gelten, sofern keine weitere Verlängerung der ermäßigten Sätze vorgesehen ist. 

Erfolgt die vorgenannte Meldung nicht oder mit unvollständigen oder unwahren Angaben, wird eine Verwaltungssanktion zwischen 500 und 3.000 Euro verhängt (gemäß Artikel 50 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 504/1995). 

Mittel für den Sport, den dritten Sektor 

Für Verbände, Amateursportvereine und nationale Sportverbände, die Sportanlagen und Schwimmbäder betreiben, sind 50 Millionen Euro in Form von Zuschüssen vorgesehen. 

Die Mittel sind auch für Folgendes vorgesehen: 
  • die Eindämmung der höheren Energiekosten, die den Einrichtungen des dritten Sektors entstehen; 
  • die hohen Energiekosten von Theatern, Konzertsälen, Kinos und Kulturinstituten und -einrichtungen zu senken. 

Die Modalitäten und Bedingungen für die Zahlung der Beiträge werden in einem Dekret festgelegt. 

Transport-Boni 

Für das Jahr 2022 werden die Mittel für die Verkehrsprämie um 10 Mio. Euro erhöht. 


Energie- und Gassubventionen für Kinos und Kinosäle 

Für das Jahr 2022 sind 40 Millionen Euro vorgesehen, um die höheren Strom- und Gasversorgungskosten von Theatern, Konzertsälen, Kinos, Instituten und kulturellen Einrichtungen zu dämpfen (Artikel 11). 

Die Modalitäten für die Verteilung und Zuweisung der Mittel werden durch einen Erlass des Kulturministers festgelegt. 

Fonds zur Unterstützung des Straßenverkehrs 

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen des außergewöhnlichen Anstiegs der Kraftstoffpreise entgegenzuwirken, werden für das Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 100 Mio. Euro genehmigt, die im Rahmen von 85 Mio. Euro zur Unterstützung des Güterkraftverkehrs und im Rahmen von 15 Mio. Euro zur Unterstützung des Personenkraftverkehrs bereitgestellt werden. 

Es handelt sich um eine Verordnung des Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität, die im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium erlassen wird und in der die Kriterien für die Festlegung, die Art und Weise der Zuweisung und die Verfahren für die Auszahlung der Mittel festgelegt werden. 


Spontane F&E-Überweisung 

Die Frist für die Einreichung des Antrags auf spontane Rückzahlung der FuE-Steuergutschrift bei der Agenzia delle Entrate wird vom 30. September auf den 31. Oktober 2022 verschoben. 


Neue einmalige Zulage von 150 Euro

Für Rentner und verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern (u. a. Angestellte, Saisonarbeiter, Selbstständige und Freiberufler) wird ein neuer einmaliger Bonus von 150 EUR zugunsten derjenigen eingeführt, die ein Einkommen von weniger als 20.000 Euro haben. 

Insbesondere für Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Hausangestellten) wird die Prämie für den Monat November unter der Voraussetzung gewährt, dass das zu versteuernde Gehalt für November den Betrag von 1.538 Euro nicht übersteigt.

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