Trennungsrechnung nach Haushaltsrecht in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Die Trennungsrechnung nach haushaltsrechtlichen Vorschriften betrifft insbesondere Universitätskliniken. Hiernach ist eine Trennung zwischen dem Bereich Krankenversorgung und dem Bereich Forschung und Lehre (Fakultät) vorzunehmen.

 

Im Gegensatz dazu fordert die Trennungsrechnung nach EU-Recht die buchhalterische Trennung von Erlösen und Kosten der wirtschaftlichen Tätigkeiten von denen der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten.

 

Beide Trennungsrechnungen erfordern jeweils die Identifikation, Bewertung und Abgrenzung von Tätigkeiten und Leistungen. Mit Hilfe klarer betriebswirtschaftlicher Instrumente und der entsprechenden Methodenkompetenz kann eine sachgerechte Trennung von Krankenversorgung und Forschung und Lehre bzw. von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten vorgenommen werden.

 

Unsere Fachexperten unterstützen Sie gerne sowohl bei der Konzeptionierung, Implementierung und Durchführung der erforderlichen Trennungsrechnungen; sei es nach haushaltsrechtlichen oder EU-rechtlichen Vorgaben.

 

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