Geldwäscheprävention

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Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner bei der Analyse, Errichtung und Ver­besserung des internen Geldwäsche­präventionssystems und beraten Sie bei dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG) im Umgang mit den Aufsichts- und Strafver­folgungsbehörden.

   

Basis-Analysen:

  • Soll-Ist-Vergleich des bestehen Geldwäschepräventionssystems
  • Empfehlungen zu Sorgfaltspflichten und internen Sicherungs­maßnahmen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Be­stimmungen und auf Grundlage eines unternehmensspezifischen Maßnahmenkatalogs
  • Durchführung von internen Untersuchungen bei Verdachtsfällen
     

Konzeptionierung und Einrichtung von Geldwäschepräventionsprozessen:

  • Ausarbeitung und Entwicklung in Abstimmung mit dem Unternehmen von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen im Sinne eines effektiven geldwäsche­spezifischen Risiko­managementsystems
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung einer unternehmensspezifischen Risikoanalyse
  • Umfassende themenübergreifende Beratung bei der Ent­wicklung und Implementierung eines effektiven Verdachtsmeldesystems
  • Aktive Begleitung bei der Ent­wicklung und Implementierung eines effektiven Dokumenten­managementsystems unter Beachtung der datenschutz­rechtlichen Grundsätze
  • Beratung bei der Entwicklung und Implemen­tierung eines wirksamen Hinweisgebersystems
  • Wertvoller Sparringspartner bei der Entwicklung und Implementierung eines Schulungssystems für die Geschäftsleitung und die Mit­arbeiter als „training on the job”
     

Weitergehende Unterstützungs­leistungen bei Know–Your-Customer-Prüfungen:

  • Abfrage öffentlich zugänglicher Register
  • Abgleich mit Embargo- und Terrorlisten
  • Abgleich des Status als politisch exponierte Person (PEP)
  • Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
  • Kategorisierung der Transaktionen in Risikoklassen

 

Rechtliche Begleitung und Vertretung unserer Mandanten bei Sonderuntersuchungen von Aufsichtsbehörden:

  • im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • im Strafverfahren

Kontakt

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Dr. Christine Varga-Zschau

Rechtsanwältin, Geldwäschebeauftragte

Associate Partner

+49 911 9193 1234

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