Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

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International tätige Unternehmen stehen zum einen vor der Heraus­forderung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für ihre an ausländische Standorten, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, einge­setz­ten Arbeitnehmer zu benötigen. Zum anderen kann es gerade in Zeiten des Fachkräfte­mangels auch erforderlich werden, sie für Fachkräfte aus dem Ausland einzuholen, die im Inland beschäftigt werden sollen. Die rechtzeitige Beantragung ist sehr wichtig, da bei Beschäf­tigung ohne entsprechende Arbeitserlaubnis, Sanktionen drohen können.

 

In allen Fällen stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner weltweit mit folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
  • Überprüfung aufenthaltsrechtlicher Antragserfordernisse
  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
  • Beantragung von Visa
  • Kommunikation mit Konsulaten und weiteren Behörden

 

Da Visum und Arbeitserlaubnis erste Voraussetzung für einen Mitarbeitereinsatz sein können, bietet Ihnen die Beratung durch Rödl & Partner auch den Vorteil der Beratung aus einer Hand.

 

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Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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