Insolvenzplan

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​Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan verkörpert den Sanierungsgedanken neben dem Regelverfahren, das nach wie vor eine Liquidation zur Gläubigerbefriedigung vorsieht. Eingeflossen sind dabei Elemente der Vergleichsordnung und das Vorbild des Chapter-11-Verfahrens nach US- amerikanischem Recht. Der Stellenwert des Insolvenzplans hat sich mit in Kraft-Treten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit dem 01.03.2012 deutlich erhöht. Der Insolvenzplan ist ein Instrument, das die Sanierung in oder sogar durch die Insolvenz fördert.
 
Das Verfahren bietet Chancen für alle Beteiligten: Das schuldnerische Unternehmen erhält die Chance der Neuausrichtung und eines „wirtschaftlichen Neustarts“. Die Gläubiger erhalten in der Regel die Chance auf eine höhere Befriedigung Ihrer Forderungen. Investoren haben die Möglichkeit sich unter erleichterten Bedingungen an dem schuldnerischen Unternehmen zu beteiligen und die Sanierung mitzugestalten.
 
Umso wichtiger ist es, das der Kern der Geschäftstätigkeit überlebensfähig ist, d. h. es muss ein sinnvolles und Ertrag bringendes Geschäftsmodell kurzfristig an den Markt zu bringen sein. Betriebswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen, die auch außerhalb einer Insolvenz durchgeführt werden könnten, z. B. Anschaffung neuer Technologie, Beschränkung auf den Kerngeschäftsbereich, Innovation, neues Marketing usw., können in der Insolvenz dann kombiniert werden mit spezifischen Insolvenzinstrumentarien wie z. B. Beendigung von Verlustverträgen, ggf. Abbau von Belegschaftsanteilen, Kapitalmaßnahmen. Denn durch die Insolvenz kann sehr gut eine finanzwirtschaftliche Sanierung dergestalt erfolgen, dass die Verbindlichkeiten auf ein erträgliches Maß herabgeschrumpft werden. D. h. die Fremdverbindlichkeiten des Unternehmens werden der tatsächlichen aktuellen bzw. zukünftig erwarteten Ertragskraft angepasst und – ggf. gegen eine Teilzahlung – im Übrigen gelöscht.
 

Das Kompetenzzentrum Restrukturierung​ und Sanierung bei Rödl & Partner

Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Durchführung von Insolvenzplanverfahren prüfen wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfahrenseinleitung und Umsetzung. Neben der reinen juristischen Themen prüft Rödl & Partner die operativen und finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen und setzt diese konsequent um. Durch den Einsatz unserer Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO) übernehmen wir Verantwortung vor Ort und bilden wieder das Vertrauen in die Unternehmensleitung. Aufgrund der Komplexität des Insolvenzplanverfahrens ist es wichtig die Weichen für ein erfolgreiches Verfahren frühzeitig zu stellen. Gerne stehen wir für ein Gespräch zur Verfügung. 

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Raik Müller

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Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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