Green Lease

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Die Verwendung grüner Mietverträge schafft Attraktivität und ein Alleinstellungs­merkmal am Markt. Zwischenzeitlich verfügbare Regelungsempfehlungen liefern zwar wichtige Denkanstöße, der Abschluss grüner Mietverträge sollte aber zwingend von einem Rechtsanwalt begleitet werden.

Während man sich im angelsächsischen Rechtsraum schon seit Längerem tiefergehend mit dem sogenannten „Green Lease” auseinandersetzt, ist der „grüne” Mietvertrag in Deutschland erst seit Kurzem auf dem Vormarsch. Doch trotz wachsender Popularität fehlt für diesen Mietvertrag bisher eine abschließende Definition.
 
Zweck dieser Vertragsgestaltung ist es, den Mieter zu einer nachhaltigen – ökologischen, öko­no­mi­schen und sozialen – Nutzung der Immobilie und den Vermieter zu deren nachhaltiger Be­wirt­schaf­tung anzuhalten. Im Rahmen der Immobilienwirtschaft kann dies zu erheblichen Kostenreduzierungen sowie einer gesteigerten Attraktivität am Markt führen. Das Kriterium der Nachhaltigkeit gibt Un­ter­neh­men zusätzlich ein besonderes Argument an die Hand, sich von Mitbewerbern und Konkurrenten abzusetzen.
 
In Deutschland fehlen bisher noch konkrete Regelungen, die einen Mietvertrag zu einem „grünen” Mietvertrag machen. Die Fragestellung wurde auch vom Gesetzgeber noch nicht speziell gewürdigt. 

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen schon seit vielen Jahren zu allen rechtlichen Fragen rund um die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. 

Unser fachübergreifendes Team vertritt zudem nationale wie internationale Mandanten in sämtlichen Streitigkeiten vor Gerichten.

Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung von umweltbezogenen Mietverträgen. 
  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung von Betriebskostenabrechnungen (z.B. Aussagen wie: klima­neu­tral, CO2-neutral, umweltfreundlich, grün, energieeffizient).
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung.
  • Behördenkommunikation bei Risiko von Unterlassungsanordnungen.

Kontakt

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

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Hilâl Özdemir

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)

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