Energierecht

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Die Energiewirtschaft befindet sich in einem immer dynamischerem Wandel, insbesondere auch im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben. Für Energieversorgungsunternehmen ist es daher kaum noch möglich, den Überblick über alle die Energiewirtschaft betreffenden Regelungen zu behalten.

 

Als Berater im Energierecht sind wir immer über die neuesten Änderungen informiert und stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen zur Seite. Somit bieten Ihnen unsere Experten und Anwälte umfassende Beratungsleistungen im Energierecht. 

 

Neben „klassischen” Energieversorgungsunternehmen, insbesondere Stadtwerken, zählen wir Energiehandelsunternehmen und Energieerzeuger sowie Kommunen, private Investoren und Unternehmen, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen, zu unserer Mandantschaft.

 

Unsere Expertise im Energierecht umfasst das gesamte Energiewirtschaftsrecht, einschließlich Erneuerbarer Energien und regulatorischer Fragestellungen sowie energiespezifischer Beratungsleistungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A und Energiekartellrecht.

 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Energierecht

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Christian Marthol

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