Das Lieferkettengesetz im Überblick

PrintMailRate-it

Seit Sommer 2021 hat auch Deutschland ein eigenes Lieferkettengesetz und reiht sich damit neben andere Länder wie Frankreich, dem Vereinigte Königreich oder den Niederlanden ein, die bereits seit einigen Jahren vergleichbare Regelungen in Kraft gesetzt haben.  

  

Unter dem deutschen Gesetz sind deutsche Unternehmen künftig ab einer bestimmten Größe (2023: ab 3.000 Mitarbeiter, 2024: ab 1.000 Mitarbeiter) dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschen­rech­te auch in ihren direkten Lieferketten nachzukommen.


Dazu sollen sie sich nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere mit folgenden fünf Kernelementen der Sorgfaltspflicht befassen:

1. Verantwortung übernehmen

Durch eine Aufnahme der Achtung von Menschenrechten in die Unternehmensphilosophie.

2. Risiken analysieren

Durch die Beantwortung der Frage: Wo drohen im individuellen Geschäftsmodell potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen?

3. Risiken minimieren

Durch das Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Beendigung (falls Verletzungen bereits eingetreten sind) sowie eine laufende Wirksamkeitskontrolle.

4. Informieren und Kommunizieren

Gegenüber allen relevanten Stakeholdern.

5. Beschwerden ermöglichen

Durch das Einrichten eines transparenten Verfahrens, das Stakeholdern ermöglicht, ihre Rechte einzufordern.

Die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes sind international anschlussfähig und orien­tie­ren sich am Sorgfaltsstandard der VN-Leitprinzipien für Menschenrechte, auf denen auch der deutsche Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 aufsetzte.


Obwohl das Gesetz aktuell lediglich eine Bemühenspflicht begründet und weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung für die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette vorsieht, stehen deut­sche Unternehmen vor großen Herausforderungen – besonders im deutsche Mittelstand, der aufgrund seines hohen Wertschöpfungsanteils in internationalen Lieferketten sowie seiner globalisierten Geschäftsmodelle zumindest mittelbar flächendeckend betroffen sein wird.


Zusätzliche Dynamik gewinnt das Thema dadurch, dass auch auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit Inhalte einer europäischen Lieferkettenrichtlinie diskutiert werden. Nun liegt der formale Legislativ­vor­schlag der EU Kommission vor und lässt erwartungsgemäß einen wesentlich weiteren Anwendungs- und Haftungsbereich für europäische Unternehmen erkennen.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu